Die Wärmepumpe
wird zur „Freiheitsheizung“
Ein Kommentar von Dr. Martin Sabel,
Geschäftsführer Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V.
wird zur „Freiheitsheizung“
Die jüngsten Entwicklungen in der Ukraine zeigen, wie wichtig es ist, in Sachen Energieversorgung unabhängig und nachhaltig aufgestellt zu sein. Sie führen uns vor Augen, dass Deutschland schnellstmöglich unabhängig von fossilen Energieträgern werden muss. Quasi über Nacht geht es dabei nicht mehr nur um Klimaschutz: Die Souveränität der Energieversorgung sei eine Frage nationaler Sicherheit geworden, sagte Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck in einer aktuellen Rede und kündigte umfassende Maßnahmen für eine beschleunigte Energiewende in Deutschland an. Bundesfinanzminister Christian Lindner bezeichnete in diesem Zusammenhang erneuerbare Energien als „Freiheitsenergien“, folglich wird die Wärmepumpe damit zur „Freiheitsheizung“.
Vier bis sechs Millionen Wärmepumpen sollen per Koalitionsvertrag bis 2030 installiert sein. Diese Zahlen erreichen wir nur durch einen massiven Zuwachs von Wärmepumpen im Gebäudebestand. Dass das technisch gut funktionieren kann, hat Marek Miara in der Serie in den vergangenen Ausgaben der KKA deutlich gemacht. Daher ist es zum einen entscheidend, diejenigen Installationsbetriebe, die bisher vorwiegend fossile Systeme installieren, durch großflächige Qualifikationsprogramme zur kompetenten Installation von Wärmepumpen zu befähigen. Zum anderen muss aber auch die Zahl der Fachkräfte in der Installation von erneuerbaren Heizungssystemen insgesamt gesteigert werden.
Erneuerbares Heizen muss sich lohnen
Die stark gestiegenen Energiepreise belasten viele Haushalte in Deutschland. Zwar sind fossile Energieträger derzeit absolute Spitzenreiter beim Preisanstieg, aufgrund der indirekten Kopplung des Strompreises an die Preise für fossile Brennstoffe haben allerdings auch die Börsenstrompreise stark angezogen. Dies führt zu starken Verunsicherungen bei Verbrauchern, die auf der Suche nach der richtigen Lösung für ihren Heizungskeller sind.
Während mittel- und langfristig ein massiver Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung das wichtigste Instrument zur Stabilisierung der Strompreise ist, müssen kurzfristig andere Lösungen her: Ein Gesetzentwurf der Ampel-Koalition sieht vor, dass die Finanzierung der EEG-Umlage bereits zum 01. Juli 2022 vom Verbraucherstrompreis in den Bundeshaushalt verlagert wird. Die Bundesregierung will außerdem vorgeben, dass die Absenkung auch beim Verbraucher ankommt und Stromanbieter verpflichten, die Absenkung weiterzugeben.
Damit bringt die Bundesregierung eine langjährige Forderung des Bundesverbands Wärmepumpe auf den Weg und setzt ein wichtiges Zeichen für den Einsatz von Wärmepumpen.
Ein weiterer Schritt in Richtung eines fairen Ausgleichs des bisherigen Kostenverhältnisses zwischen Strom und fossilen Brennstoffen ist die Senkung der Stromsteuer. Sie könnte auf das europarechtlich zulässige Minimum reduziert werden, wodurch Verbraucher um etwa 2 ct pro kWh entlastet würden. Netzentgelte und Mehrwertsteuer sind weitere Stellschrauben, um den Strompreis zu entlasten.
Das Richtige fördern und fordern
Die neue Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag entscheidende Schritte für mehr Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Wärmesektor angekündigt. Dazu gehört ein Nutzungsgebot von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien beim Einbau einer neuen Heizung ab 01.01.2025 – sowohl im Neubau als auch im Gebäudebestand. In Kenntnis der aktuellen Entwicklungen eine wichtige Weichenstellung, die sich bereits vor Ausbruch des Krieges in der Ukraine im Abstimmungsprozess auf Ministerialebene befand. Nun ist es wichtig, diese Ankündigungen schnell in verbindliche gesetzliche Vorgaben zu überführen. Das Ziel ist ambitioniert, aber erreichbar, vorausgesetzt die Branche weiß, worauf sie sich einstellen muss. Planungssicherheit ist für Industrie, Handwerk und Hausbesitzer die Grundvoraussetzung, um die richtigen Entscheidungen zu treffen und Investitionen zu tätigen, die zur Zielerreichung beitragen.
Dementsprechend sind Anpassungen beim Gebäudeenergiegesetz von zentraler Bedeutung. Konkret bedeutet dies eine zeitnahe Anhebung des Neubaustandards auf EH-55 und die Einführung des Nutzungsgebots von 65 Prozent erneuerbaren Energien im Neubau mit dem angekündigten „Osterpaket“ der Bundesregierung.
Darüber hinaus muss die Bundesförderung für effiziente Gebäude die Einführung des Nutzungsgebots im Bestand ab 2025 vorbereiten, indem hier nur noch Wärmeerzeuger gefördert werden, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien verwenden, also den kommenden gesetzlichen Standard bereits heute erfüllen.