Esel in der Badewanne

Wer in Alabama sonntags Domino spielt, macht sich strafbar. Esel dürfen in Arizona nicht in Badewannen schlafen. Niemand darf in Connecticut einen weißen Stock zum Schlagen benutzen, es sei denn, er ist blind.

Diese Liste sinnloser aber aktueller US-Gesetze ließe sich noch lange fortführen. Man kann darüber schmunzeln und diese als amerikanische Kuriositäten abtun, aber auch in Deutschland findet man ähnlich sinnlose Gesetze, mit denen die Verantwortlichen auf Landesebene zu „glänzen“ versuchen. Jüngstes Beispiel ist der Referentenentwurf zum Berliner Klimaschutzgesetz, bei dem man geneigt ist, dem ein oder anderen von einem Besuch in Arizona abzuraten – sofern er dort baden will. In dem Gesetzentwurf soll nämlich der Neuanschluss von elektrischen Anlagen zur Kühlung der Raumlufttemperatur in bestehenden Gebäuden grundsätzlich verboten werden, sofern diese nicht auch durch regelgerechte Lüftung, bauliche Änderungen, Lüftungsanlagen, Sonnenschutzvorkehrungen oder andere geeignete bauliche oder technische Maßnahmen auf wirtschaftlich vertretbare Weise sichergestellt werden kann. So weit so schlecht.

Ob man in Berlin schon einmal nach ein paar Tagen mit über 30 °C versucht hat, durch Lüften ein verträgliches Innenraumklima zu schaffen? Ob man schon einmal von einer Arbeitsstättenrichtlinie gehört hat? Ob man darüber nachgedacht hat, welche baulichen Maßnahmen nachträglich noch in bestehenden Gebäuden eine Abkühlung erzeugen können? Wer bitte soll auf welcher Grundlage, mit welchen Kennwerten und mit welcher Vollmacht entscheiden, wann eine Klimaanlage ersetzbar ist? Der Entwurf ist schlichtweg so unnötig wie ein Kropf!

Man mag noch einmal durchatmen, dass dieser wohl mit heißer Nadel gestrickte Entwurf nur für Berlin und nicht auf Bundesebene umgesetzt werden soll. Aber: Wehret den Anfängen! Und wehren tun sich so einige. Schon Mitte August hat z.B. der Präsident des ZVKKW, Werner Rolles, bei der zuständigen Senatsverwaltung offiziell Einspruch gegen den Referentenentwurf erhoben und dies auch eindrucksvoll begründet. Die Stellungnahme des ZVKKW finden Interessierte unter www.kka-online.info (Archiv: KKA 5/09, Editorial). Die Verantwortlichen für den Berliner Entwurf scheinen jedenfalls andere gültige Gesetze und Verordnungen völlig ignoriert bzw., was eher zu vermuten ist, gar nicht gekannt zu haben. Mit der aktuell in Kraft getretenen EnEV 2009 haben wir nämlich in Deutschland eine bundesweit gültige Verordnung, die in Bezug auf Energieeinsparung weltweit ihresgleichen sucht und die darin formulierten Anforderungen sind bereits extrem ambitioniert. Auf unausgegorene Schnellschüsse auf Landesebene, die eigentlich nur aus Profilierungssucht entstanden sein können, kann unsere Branche und auch das ganze Land daher gut verzichten.


Ihr Christoph Brauneis

x

Thematisch passende Artikel:

Update Energieeffizienzgesetz: Wesentliche Änderungen zum Referentenentwurf

In der KKA 2/2023 erschien unter dem Titel „Efficiency first: So geht Energiewende“ ein Fachbeitrag zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG). Gegenüber dem Referentenentwurf vom Oktober 2022 gibt es...

mehr
Ausgabe 04/2020 coolskills

Gesetzentwurf zum illegalen Kältemittelhandel

Kälteanlagenbauer sollten sehr genau darauf achten, aus welchen Quellen sie ihre Kältemittel beziehen, denn mit einem neuen Gesetz will das Bundesumweltministerium dem seit einigen Jahren...

mehr

Kritik des VDKF an der Satzung des ZVKKW

Der nachfolgende offene Brief des VDKF Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe e.V. wurde dem Präsidenten des neuen Zentralverbands Kälte Klima Wärmepumpen (ZVKKW), Werner Rolles, am 7. Oktober...

mehr

BIV-Zutritt zum ZVKKW beschlossen

Auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung des BIV (Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks) haben die Delegierten mit 35 Ja- zu sieben Nein-Stimmen den Beitritt des BIV...

mehr

Entwurf zur Änderung der Chemikalien-Sanktionsverordnung

Der jetzt vorliegende Verordnungsentwurf ist auf eine Fortschreibung der im vergangenen Jahr erlassenen Chemikalien-Sanktionsverordnung (ChemSanktionsV) gerichtet. Die ChemSanktionsV enthält Straf-...

mehr