Gesetzentwurf zum illegalen Kältemittelhandel
Kälteanlagenbauer sollten sehr genau darauf achten, aus welchen Quellen sie ihre Kältemittel beziehen, denn mit einem neuen Gesetz will das Bundesumweltministerium dem seit einigen Jahren florierenden Handel mit illegalen Kältemitteln einen Riegel vorschieben. Am 26. Mai hat das Bundesumweltministerium den „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des illegalen Handels mit fluorierten Treibhausgasen“ veröffentlicht. In diesem Gesetz geht es darum, durch geeignete Maßnahmen den Handel mit illegalen Kältemitteln zu unterbinden, die nicht der Quotenregelung der europäischen F-Gase-Verordnung entsprechen. Dazu enthält der Gesetzesentwurf, kurz zusammengefasst, folgende Regelung:
Entlang der gesamten Liefer- und Gebrauchskette für Kältemittel wird eine neue Dokumentationspflicht eingeführt. Das bedeutet: Egal, wo und von wem ein Unternehmen Kältemittel einkauft (Großhandel, Internet etc.), muss der Verkäufer oder Betreiber erklären, dass es sich dabei um „legales“ Kältemittel handelt, das die Vorgaben der EU-F-Gase erfüllt (also in der Quotenregelung erfasst ist). Letztlich muss auch zum Beispiel ein Kälte-Klima-Fachbetrieb, der eine neue Anlage in Betrieb nimmt oder in eine bestehende Anlage Kältemittel nachfüllt, seinem Endkunden die Legalität des von ihm eingesetzten Kältemittels schriftlich bescheinigen, damit dieser wiederum der Gewerbeaufsichtsbehörde den Nachweis vorlegen kann. Dieses geplante Vorgehen soll es künftig den zuständigen Kontrollbehörden ermöglichen, die Liefer- und Gebrauchsketten besser nachverfolgen zu können. Zudem wird es gleichzeitig auch Pflicht, dass jeder Kauf und Verkauf von Kältemitteln deklariert werden muss. Diese Maßnahmen, einhergehend mit entsprechenden Strafen bei Verstößen, dürften dazu beitragen, den Verkauf von illegalen Kältemitteln spürbar zu verringern. Die coolskills-Trägerverbände Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF), der Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV), die Landesinnung Hessen-Thüringen/ Baden-Württemberg (LIK) und der Zentralverband Kälte Klima Wärmepumpen (ZVKKW) unterstützen diese Gesetzesinitiative.