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ISH lockt mit Klima- und Lüftungsthemen

Die Klima-, Kälte- und Lüftungstechnik unter dem Namen Aircontec (Hallen 11.0/11.1 und 10.2) ist zentraler Bestandteil der Messe ISH vom 14. bis 17. März 2017 in Frankfurt. Komfort und Behaglichkeit in Verbindung mit effizienter Technologie stehen derzeit im Fokus der Branche. Moderne Raumlufttechnik sorgt nicht nur für ein behagliches Raumklima und einen hygienischen Luftwechsel, sondern spart durch Wärmerückgewinnung, Bedarfsregelegung und effiziente Ventilatoren zudem eine Menge Energie. Mit der Ökodesign-Richtlinie will die Europäische Union (EU) die Verbreitung besonders energieeffizienter Geräte weiter forcieren – ein Blick auf die Marktsituation:

 

Die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG

Mit der Ökodesign-Richtlinie setzt die EU Energieeffizienzanforderungen an entsprechende Produkte. Das betrifft auch Bereiche der Raumlufttechnik. Die jeweiligen Durchführungsverordnungen für die einzelnen Produkte greifen unmittelbar, direkt und ohne Übergangsfrist in den Mitgliedsstaaten. Erfüllen Geräte die Mindestanforderungen nicht, dürfen sie im EU-Binnenmarkt nicht mehr in Verkehr gebracht werden. In der Raumlufttechnik sind mittlerweile folgende Produkte von diesen gesetzlichen Bestimmungen betroffen: Raumklimageräte, Ventilatoren, RLT-Zentral- sowie Wohnungslüftungsgeräte.

Raumklimageräte/Ventilatoren

Raumklimageräte müssen bei einer Kühlleistung bis 12 kW seit 2013 in Energieeffizienzklassen A+++ bis D eingestuft werden, ein Energielabel tragen und im Kühlbetrieb mindestens die Anforderungen der Energieeffizienzklasse A erfüllen (EU 206/2012). Für Ventilatoren ab 125 W gelten ebenfalls seit 2013 Mindestanforderungen, die im Jahr 2015 nochmals verschärft wurden (EU 327/2011).

RLT-Zentralgeräte

Mit dem Inkrafttreten der EU-Verordnungen 1253/2014 und 1254/2014 im Januar 2016 greifen auch entsprechende Ecodesign-Anforderungen an RLT-Zentral- und Wohnungslüftungsgeräte. RLT-Zentralgeräte müssen seitdem Mindestanforderungen im Hinblick auf die Ventilatorstromaufnahme und die Effizienz der Wärmerückgewinnung einhalten (EU 1253/2014). Die Grenzwerte für die Ventilator-Stromaufnahme gelten sowohl für uni-, als auch für bidirektionale RLT-Zentralgeräte. Für bidirektionale Geräte, die in zwei getrennten Luftströmen verbrauchte Luft abführen und durch frische Luft ersetzen, wird zudem eine Wärmerückgewinnung mit einem Wirkungsgrad von mindestens 67 % vorgeschrieben – unabhängig von den klimatischen Bedingungen. Die technische Umsetzung führt teilweise dazu, dass die Geräte bei gleicher Luftleistung um bis zu 30 % größer werden müssen.

Wohnungslüftungsgeräte

Wohnungslüftungsgeräte müssen seit dem 1. Januar 2016 mindestens so viel Primärenergie einsparen, wie sie verbrauchen (EU 1253/2014). Ab Januar 2018 werden diese energetischen Mindestanforderungen dann nochmals erhöht: Der Lüftungswärmebedarf des Wohngebäudes muss dann in etwa halbiert werden. Die Kennzahlen von Wohnungslüftungsgeräten müssen europäisch einheitlich angegeben und in den nationalen energetischen Bewertungsverfahren, in Deutschland nach der Energieeinsparverordnung (EnEV), verwendet werden können. Geräte mit einem Nennluftvolumenstrom bis 1000 m³/h werden im Regelfall als Wohnungslüftungsgeräte betrachtet. Ausnahmen gibt es für kleinere Abluftgeräte unter 30 W und für Geräte zwischen 250 und 1000 m³/h, sofern sie als RLT-Geräte für den Einsatz in Nichtwohngebäuden deklariert werden. Wohnungslüftungsgeräte müssen zur besseren Verbraucherinformation ein Energielabel nach EU 1254/2014 mit den Energieeffizienzklassen A+ bis G tragen.

Das EU-Energielabel klassifiziert die betreffenden Wohnungslüftungsgeräte mit Hilfe eines Kennwerts für den spezifischen Energieverbrauch SEV. Dieser Wert spiegelt die mögliche Primärenergieeinsparung (Stromaufwand für Ventilatoren minus Heizenergieeinsparung) dieses Lüftungsgeräts in Relation zu einer Fensterlüftung gleicher Luftqualität. Klasse G (SEV 0) bedeutet gleichwertig zur Fensterlüftung, Klasse A (SEV -40) eine Primärenergieeinsparung von 40 kWh/(a m²). Der spezifische Energieverbrauch SEV setzt sich aus folgenden Geräteeigenschaften zusammen: Stromverbrauch und Regelung der Ventilatoren, Art und Güte der Wärmerückgewinnung, Regelung der Geräte (manuell, zeit- oder bedarfsgesteuert mittels Luftqualitätssensoren). Zusätzlich gibt das Energielabel Informationen über den Nennluftvolumenstrom und den Schallleistungspegel.

Neben Produktneuheiten bietet die ISH ein vielfältiges Rahmenprogramm. Für Besucher aus der Klima-, Kälte- und Lüftungstechnik sind das Klima-Forum, das BTGA-Immobilienforum sowie das Forum IKK Building von besonderem Interesse. Weitere Infos: www.ish.messefrankfurt.com. Besuchen Sie die KKA und den Bauverlag auf der ISH in Halle 4.1, Stand Foyer 05.

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