Illegaler Kältemittelhandel in der EU
Da durch die Mengenbeschränkung und Quotierung der F-Gas-Verordnung die verfügbaren Mengen an klimaschädlichen Kältemitteln am europäischen Markt sinken und Preise steigen, floriert der illegale Handel. Details hierzu wurden nun in einem Report veröffentlicht. Die Kältemittel kommen direkt aus China oder über Russland, Ukraine, die Türkei oder Albanien und werden von den Quoten nicht erfasst. Das Ganze findet in einem beachtlichen Ausmaß statt. Schlüsseleintrittszonen und Hotspots für illegalen Handel sind vermutlich Bulgarien, Kroatien, Dänemark, Griechenland, Italien, Lettland, Polen und Malta.
Am 9. April 2019 wurde der englischsprachige EIA-Report (Environmental Investigation Agency) über Europas florierenden illegalen Handel mit Fluorkohlenwasserstoffen (FKW) veröffentlicht. „Eines der effektivsten Werkzeuge, den unkontrollierbaren Klimawandel einzudämmen, ist die Nutzung von FKW zu reduzieren – aber dieses Werkzeug wird massiv geschwächt durch illegalen Handel mit eben diesen“, kommentiert die Leiterin der Klimakampagne von EIA, Clare Perry. Der Bericht ist nach eigenen Angaben die umfassendste Untersuchung dieser Art über den kriminellen FKW-Handel und dokumentiert, wie bereits 2016 Berichte über illegale FKW auf den europäischen Märkten aufkamen. EIA beobachtet seither eine Eskalation des illegalen Handels mit FKW. Eine detaillierte Auswertung der Zolldaten von 2018 ergab, dass 16,3 Mio. t CO2-Äquivalente von FKW (erfasst als Großmengen) illegal auf dem Markt gehandelt wurden. Das entspricht mehr als 16 % der Quote. Viele EU-Länder verzeichnen einen signifikanten Anstieg von FKW-Importen im Jahr 2018, trotz der massiven Quoten-Verknappung durch eine Reduktion um 37 %. Weiterhin hat EIA die Zolldaten aus dem Jahr 2017 mit den Graphiken aus der F-Gas-Verordnung verglichen und dabei festgestellt, dass zusätzliche 14,8 Mio. t CO2-Äquivalente von FKW auf dem europäischen Markt gehandelt wurden, dies entspricht 8,7 % der Quote. Es existieren zudem signifikante Unterschiede zwischen den Exportzahlen Chinas und den Importzahlen der EU, was auf fälschliche Einfuhrzollanmeldungen schließen lässt.
Sophie Geoghegan, Klima-Kampagnenleiterin bei EIA sagt dazu: „Es gibt vielfache und große Diskrepanzen zwischen den übermittelten Daten und den Zolldaten. Die Zolldaten von 2018 weisen darauf hin, dass die FKW-Nutzung die Quote um mehr als 16 % überschritten hat – das entspricht den jährlichen CO2-Emissionen von mehr als vier Kohlekraftwerken – wir rufen die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten auf, dem als dringliche Angelegenheit nach zu gehen.“
Ende 2018 hat EIA zwei Studien in Auftrag gegeben: Die erste erfasste, wie die Mitgliedsstaaten die F-Gas-Verordnung erfüllen, und die zweite diente der Datenermittlung über den illegalen Handel, für die die Daten direkt von Industrie-Stakeholdern erfasst wurden. Mehr als 80 % der Firmen, die befragt wurden, wussten von dem illegalen Handel mit FKW und 72 % haben illegale Kältemitteln gesehen oder bekamen diese angeboten in illegalen Behältern. Perry fügt hinzu: „Die Türen der EU stehen weit offen für großflächigen illegalen FKW-Handel, der durch schnelle Profite und niedrige Risiken bestraft zu werden angetrieben wird. Weiterhin gibt es kein System, welches den Zoll sicher feststellen lässt, ob ein FKW-Import tatsächlich legal ist oder nicht. Ein funktionierendes Lizenzsystem ist dringend notwendig und die Mitgliedsstaaten sollten ein solches verstärkt umsetzen.“
Der Bericht empfiehlt folgendes:
Umsetzung eines funktionsfähigen Lizenzsystems, das es dem Zoll ermöglicht, die Legalität der eingeführten FKW zu überprüfen
eine verbesserte Berichterstattung und Monitoring für den FKW-Handel mit exportierenden Ländern
eine Überarbeitung des Verbots für nicht wiederbefüllbare Behälter, um die Nutzung von allen Einwegzylindern zu verbieten
eine verbesserte Transparenz des Quotensystems durch die Veröffentlichung der Namen von neuen Teilnehmenden und deren Quotenanteilen
die Einrichtung eines Vergleichssystems, um die übermittelten Daten aus der F-Gas-Verordnung mit den Zolldaten vergleichen und Diskrepanzen feststellen zu können.