Nachfüllverbot für R22
Es hat uns viele Jahre begleitet und so mancher trauert sicher dem Allrounder unter den Kältemitteln nach. Aber mit dem Jahresende ist es nun endgültig vorbei mit R22. Aus technologischer Sicht vielleicht bedauernswert, aus ökologischer Sicht aber absolut begrüßenswert: Nach der Verordnung (EG) 1005/2009 gilt ab dem 1. Januar 2015 ein Verwendungsverbot für alle HFCKW-Kältemittel. Dies betrifft R22 sowie Mischungen, die R22 enthalten. Für vollhalogenierte Kältemittel, wie R12 und R11, gilt dieses Verbot schon seit längerem. Das Verwendungsverbot umfasst dabei alle Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten, bei denen in den Kältekreislauf eingegriffen werden muss. Für Tätigkeiten, bei denen zumindest eine Teilevakuierung der Anlage oder das Bedienen eines Ventils per Hand notwendig ist – z.B. Filtertrocknerwechsel, Ölwechsel, etc. – muss in den Kältekreislauf eingegriffen werden. Daher sind diese Tätigkeiten nach dem Stichtag nicht mehr zulässig. Das Verwendungsverbot bedeutet dabei nicht, dass R22-Anlagen außer Betrieb genommen werden müssen. Solange sie ohne Reparaturarbeiten ihren Dienst tun, dürfen sie auch weiter betrieben werden. Auch wenn der Stichtag schon sehr lange bekannt ist – das Thema ist noch immer nicht abgeschlossen. Immer noch sind in Deutschland R22-Anlagen in Betrieb. Ob die Betreiber nicht informiert sind, ob sie beratungsresistent sind oder schlicht darauf hoffen, dass sie im Bedarfsfall einen Handwerksbetrieb finden, der sich über die Verordnungslage hinwegsetzt, rechtswidrig Reparaturen vornimmt und womöglich noch R22 im Keller gebunkert hat, das ist schwer zu sagen.
Wer als Kältefachbetrieb noch Kunden kennt, die eine R22-Anlage nutzen, sollte in jedem Fall den bevorstehenden Stichtag nutzen, um noch einmal mit allem Nachdruck auf die Notwendigkeit des Austauschs hinzuweisen. Im Beratungsgespräch sollte man als Fachbetrieb selbstverständlich die verschärfte Situation durch die novellierte F-Gase-Verordnung im Blick haben und technische Lösungen mit natürlichen Kältemitteln empfehlen, bzw. solche mit einem besonders niedrigen GWP (Treibhauseffekt). Alternativen zu R22 und auch generell zu fluorhaltigen Kältemitteln gibt es quasi für alle Anwendungsfälle. Dies hat die Chillventa eindrucksvoll gezeigt. Die vorgestellten Produktlösungen der Industrie für natürliche Kältemittel und auch die Low-GWP-Kältemittelalternativen der chemischen Industrie waren beeindruckend. Jetzt liegt es vor allem am Handwerk, sich auf den neuesten Stand der Dinge zu bringen und alle Kunden über die rechtliche Situation und die technischen Möglichkeiten aufzuklären.
Ich wünsche allen Lesern der KKA viel Erfolg dabei im kommenden Jahr 2015, mit guten Umsätzen für Ihren Betrieb und natürlich Glück und Gesundheit für Sie persönlich.
Ihr Christoph Brauneis