Produkthaftung bei Mängeln

An jeder Maschine nagt der Zahn der Zeit und sie gibt irgendwann einmal ihren Geist auf. Ärgerlich wird es nur dann, wenn eine Anlage bereits nach kurzer Laufzeit ausfällt. Bei einer Kälteanlage kommen zu den Kosten der defekten Anlage selbst und den mit dem Ausbau verbundenen Arbeitskosten ggf. weitere Schäden hinzu, wenn z.B. ein Kühlmöbel oder eine Produktionsmaschine ausfällt. Dann kann es schnell teuer werden, womit die Suche nach dem Schuldigen beginnt. Hat der Betreiber Wartungsarbeiten vernachlässigt? Hat der Fachbetrieb eine mangelhafte Installation abgeliefert? Oder steht der Hersteller in der Schuld, weil er ein fehlerhaftes Produkt ausgeliefert hat? Den schwarzen Peter möchte dabei niemand gerne haben und meistens weist jeder die Schuld weit von sich. In der Regel befindet sich dann zunächst der Kältefachbetrieb in der Schusslinie. Der Betreiber wird von ihm als Vertragspartner verlangen, für den Schaden geradezustehen. Ist dieser sich keiner Schuld bewusst und vermutet ein mangelhaftes Produkt des Herstellers, sieht er sich oft vom diesem dem Vorwurf ausgesetzt, er habe Fehler bei der Installation gemacht.

Anlass für diese Ausführungen sind Unterlagen, die die KKA-Redaktion von einem Handwerksbetrieb erhalten hat. Aus diesen wird (durch ein neutrales Gutachten untermauert) deutlich, dass der Ausfall an einer Kälteanlage nicht – wie vom Hersteller behauptet – durch In­stallationsfehler entstanden ist, sondern dass hierfür Produktmängel ursächlich waren. Trotzdem erfolgte kein Einlenken des Lieferanten. Ein Einzelfall?

In mehreren Gesprächen, die ich daraufhin zu diesem Thema mit Herstellern und Anlagenbauern geführt habe, wurde deutlich, dass man daraus kein einheitliches Verhalten und keine generelle Schuldzuweisung ableiten kann. Z.B. berichtete ein Hersteller von haarsträubenden Installationsfehlern, die er bei der Überprüfung von Schadensfällen immer wieder feststellen müsse. Und dass man sich trotzdem meist kulant zeige, zumindest beim ersten Mal. Ein anderer Hersteller berichtete von einem Produktionsfehler, den man nach Beschwerden von Handwerkern aufgedeckt, offen eingestanden und dass man die Kosten beglichen habe. Handwerker erzählten einerseits von erstaunlicher Kulanz und andererseits von regelrechter Blockadehaltung, je nachdem mit welchem Hersteller man bei aufgetretenen Mängeln zu tun habe. Mitunter werde aus Kulanz aber nur das defekte Produkt kostenlos ersetzt; auf den Arbeitskosten und Folgeschäden bliebe man als Handwerksbetrieb jedoch häufiger sitzen.

Offen geredet wird über dieses heikle Thema in der Branche kaum. Das sollte sich ändern. Ich möchte Sie daher aufrufen, mir Ihre Erfahrungen in diesem Zusammenhang mit Lieferanten, Handwerksbetrieben und Betreibern mitzuteilen. Ihre Stellungnahmen werden anonymisiert in der KKA veröffentlicht. Schreiben Sie mir ()!

Ihr KKA-Chefredakteur Christoph Brauneis

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