AG LUV

Richtlinie für UVC-Entkeimungsgeräte

Durch die Corona-Pandemie rücken UVC-Entkeimungsgeräte stärker in den Fokus der Öffentlichkeit. Viele Geräte sind bereits im Markt, doch leisten sie nicht immer, was sie versprechen. Eine neue Richtlinie für UVC-Geräte soll nun Handlungssicherheit geben. Für mobile Luftentkeimungsgeräte  werden darin Mindeststandards definiert, denen diese Geräte entsprechen sollten. Damit gibt es jetzt auch eine mögliche Basis für zukünftige Standards von Organisationen wie DIN, DKE, IEC, VDI, VDMA und ZVEI. Geräte, die der neuen Richtlinie entsprechen, entkeimen Luft mit hohem Volumenstrom um mindestens 99 % der Viren und Bakterien. Im Gegensatz zu Filteranlagen, die ausschließlich Partikel festhalten, inaktiviert kurzwelliges, ultraviolettes Licht auch pandemische Erreger wie SARS CoV 2. Die drei Unternehmen Virobuster International, orca und Bäro gehören zu den Spezialisten der Branche. In einer Arbeitsgemeinschaft haben sie den Viren in Aerosolen durch einheitliche Mindestanforderungen den Kampf angesagt. Die drei Firmen haben sich mit dem Berater und Initiator goConsult zur Arbeitsgemeinschaft Luft-UV (AG LUV) zusammengeschlossen. Die Richtlinie mit den Mindestanforderungen definiert eindeutig, welche Geräte wirklich Viren und Bakterien zu mindestens 99 % je Durchlauf eliminieren und welche nicht. Die AG LUV weist darauf hin, dass seit Beginn der Pandemie Anfang 2020 die Produzentenzahl von UVC-Geräten um 400 % gestiegen sei. Besonders vermeintlich preiswerte Geräte erfüllen ihren Zweck jedoch nicht. Aus Sicht der AG LUV müsse detailliert ersichtlich sein, welche Keime mit welcher Wirksamkeit bekämpft werden. Die fachgerechte Umsetzung sei bei vielen aktuellen Geräteangeboten nicht eindeutig erkennbar. Die Richtlinie „UVC 100“ regelt ganz konkret die Mindestdosis an UVC-Strahlung und damit die Mindestwirksamkeit gegen Keime, die Energieeffizienz und Betriebssicherheit. Auch legt sie Prüfkriterien und -verfahren fest. Im Rahmen der Erarbeitung der Richtlinie wurde ein UVC-Siegel kreiert. Dieses Siegel wird vergeben, wenn Geräte mindestens die geforderten Kriterien erfüllen. Das Siegel ergänzt das CE-Zeichen, das keine Aussage über die Wirkung eines Gerätes macht.

Die komplette Richtlinie kann über die Internetseite der AG LUV bezogen werden: www.ag-luv.de.

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