Sicherheitsfragen bei Kältemitteln

Reiss-Info-Veranstaltung in 13 Niederlassungen

Der Kälte-Klima-Großhändler Reiss informierte von März bis April 2017 wieder in seinen Niederlassungen in ganz Deutschland über aktuelle Themen der Branche. In diesem Jahr standen die DIN EN 378, brennbare Kältemittel und Gaswarnanlagen auf dem Programm. Vertreter der Firmen Tega, MSR Electronic und der Bundesfachschule gaben hier fundierte Einblicke in die Materie. Begleitet wurden die Vorträge von einer Ausstellung der Unternehmen Advanced Engineering, Bosch, CPS, Inficon, MSR, Refco, Testo und Rothenberger.  

Die neue DIN EN 378

Manuel Bloss, Bundesfachschule, ging in seinem Vortrag auf die DIN EN 378 ein. Diese Norm-Reihe in vier Teilen legt die Anforderungen an die Sicherheit von Personen und Eigentum fest, liefert eine Anleitung in Hinblick auf den Schutz der Umwelt und enthält Vorgehensweisen für Betrieb, Instandhaltung und Instandsetzung von Kälteanlagen und die Rückgewinnung von Kältemitteln. Seit März 2017 liegt sie in einer überarbeiteten Fassung vor. Viele Inhalte haben sich im Vergleich zur vorherigen Norm nicht verändert, aber es gibt durchaus eine Reihe von Details, die man beachten muss. Angewendet werden muss die neue DIN EN 378 selbstverständlich auf alle Neuanlagen, aber auch bei Bestandsanlagen muss man sie u.U. berücksichtigen: Wenn z.B. Teile oder Bauteile ergänzt werden, die nicht in Funktion und Leistung identisch sind zum Ausgangszustand; wenn bestehende Anlagen erweitert oder an einen anderen Standort verbracht werden; aber auch wenn die Anlage auf ein anderes Kältemittel umgestellt wird. Jedes Detail der Änderungen kann im Rahmen dieses Nachberichts nicht aufgeführt werden. Eine intensive Beschäftigung mit den Neuerungen der Norm ist aber jedem anzuraten. So gibt es z.B. Änderungen bei der Grenzwertberechnung der Kältemittelfüllmengen in Abhängigkeit von der Raumgröße oder auch andere Anforderungen an belüftete Gehäuse von Kälteanlagen bzw. deren Aufstellbedingungen. Durch die wachsende Bedeutung der brennbaren Kältemittel wird generell dem Thema Brandschutz und dem damit verbundenen LFL-Wert von Kältemitteln höhere Aufmerksamkeit gewidmet. In diesem Zusammenhang ist vor allem das Thema der Kennzeichnung zu nennen, um vor Brandgefahren zu warnen. Diese Kennzeichnung mit dem Flammensymbol muss nicht nur auf der Kälteanlage selbst, sondern stets sichtbar auch auf allen denkbaren Zugangspunkten für die Wartung angebracht sein – für Kälteanlagen in Maschinenräumen oder im Freien gibt es hierbei Erleichterungen.

 

Umgang mit brennbaren Kältemitteln

Dr. Jörg Blachutzik, Tega, griff das Thema Brandschutz bzw. Brandgefahren in seinem Vortrag auf und gab Tipps zum richtigen Umgang und der sicheren Handhabung von A2L- und A3-Kältemitteln. Zuvor ging er – mit der Expertise eines Kältemittelhändlers – auf die F-Gas-Verordnung und deren Auswirkungen ein. „Wir werden nächstes Jahr mit dem ersten großen Phase-down ein Desaster erleben“, war seine Prognose. „Rüsten Sie dieses Jahr um, wo immer es geht.“ Vor allem bei R404A und R507 werde es nur unter größten Schwierigkeiten noch möglich sein, an Ware zu kommen. Der Ankündigung des Herstellers Honeywell, diese Kältemittel 2018 nicht mehr zu verkaufen, würden noch weitere Anbieter folgen, erwartet Dr. Blachutzik.

Hauptthema seines Vortrags waren dann aber die sicherheitstechnischen Anforderungen beim Umgang mit brennbaren Kältemitteln. Zunächst betrachtete er die Ausrüstungsanforderungen für Maschinenräume. Seine Empfehlungen diesbezüglich lauteten u.a.: „Installieren Sie einen Raumluftmonitor für A2L-/A3-Kältemittel, lokale Belüftungsanlagen sowie geeignete Alarmsignale, die anzeigen, wenn es zu einer Leckage gekommen ist. Und führen Sie Leitungen von Entlastungsventilen oder Belüftungsanlagen ins Freie, weggerichtet von Lufteinlässen.“ Generell müsse man sich bei der Planung von Maschinenräumen intensiver als früher mit dem MAK- (Maximale Arbeitsplatzkonzentrationen) und Brennbarkeitswerten befassen. Auch beim Werkzeug und den Ausrüstungsgegenständen könne man bei brennbaren Kältemitteln nicht einfach so verfahren wie bisher. Vor allem beim Umgang mit A3-Kältemitteln müsse z.T. ATEX-Equipment verwendet werden, aber auch für den Umgang mit A2L-Kältemittel gebe es entsprechend zertifiziertes Equipment. Ausführliche Sicherheitsempfehlungen gab Dr. Blachutzik auch für Reparaturarbeiten, die mit größter Sorgfalt, unter Beachtung der Normen, Vorschriften und Sicherheitsdatenblätter durchgeführt werden müssten. Den recht sorglosen Umgang wie bei den Sicherheitskältemitteln müsse man sich abgewöhnen.

 

Einsatz von Gaswarnanlagen

In einem weiteren Vortrag berichtete Benedikt Winkler, Firma MSR Electronic, über den korrekten Einsatz von Gaswarnanlagen, die sein Unternehmen in verschiedensten Varianten anbietet. Dabei nahm auch er Bezug auf die neuen Anforderungen der DIN EN 378. Er wies darauf hin, dass Gaswarnanlagen nach der Installation in jedem Fall von einer befähigten Person auf ihre Funktion hin geprüft werden müssten. Nach Möglichkeit sollte dies eine komplette Systemkontrolle sein, mindestens müssten aber die Prüfungen der Funktionskontrolle in Verbindung mit der Prüfung der Schaltfunktionen des Gaswarngeräts erbracht werden. Wichtig dabei: Die Ergebnisse müssten schriftlich protokolliert werden. Monatlich sei im Betrieb eine Sichtkontrolle der Messköpfe und der Gaseintrittsöffnungen sowie der Betriebsanzeige und Statusmeldungen durchzuführen. Dies könne durch eine unterwiesene Person erfolgen. Wieder gelte: Alles schriftlich dokumentieren. Jährlich komme eine umfangreiche Funktionskontrolle hinzu (Einsatz von Prüfgas und ggf. Kalibrierung) – hier dürfe nur qualifiziertes Fachpersonal eingesetzt werden. Wichtig sei auch bei der Montage des Gaswarnmelders, auf die richtige Installationshöhe in Abhängigkeit des verwendeten Kältemittels zu achten. Je nachdem, ob das Kältemittel schwerer (z.B. Freone) oder leichter (z.B. Ammoniak) als Luft sei, müsse der Sensor am Boden bzw. an der Decke montiert werden.

Die vielen Fragen nach den Vorträgen und angeregten Diskussionen in den Pausen zeugten davon, dass Reiss bei der Auswahl der Vorträge auf die richtigen Themen gesetzt hatte. Wie üblich klang die Info-Veranstaltung bei einem abendlichen Imbiss aus.

x

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe Rechenzentren/2024 Bundesfachschule

Seminare zu brennbaren Kältemitteln

Vor dem Hintergrund der novellierten F-Gase-Verordnung wird es wichtiger, sich als Kälte-Klima-Fachbetrieb mit den besonderen Anforderungen beim Umgang mit brennbaren Kältemitteln...

mehr
Ausgabe 05/2019

Brennbare Kältemittel

Hinweise für den sachgemäßen Umgang

Brennbare Kältemittel im Überblick Nach ISO 817 werden Kältemittel in Bezug auf ihre Toxizität und Brennbarkeit in acht Sicherheitsgruppen eingeteilt (s. Abb.). Die brennbaren Kältemittel...

mehr
Ausgabe 05/2017

Die überarbeitete DIN EN 378, Teile 1-4

Änderungen und Anwendung der neuen Fassung von März 2017

Sehr häufig wird die Frage gestellt: Es gibt doch EU-Richtlinien für die Herstellung von Kälteanlagen und nationale Gesetze, Verordnungen und technische Regeln für den Betrieb. Wozu benötigt man...

mehr
Ausgabe 02/2017 Reiss

Info-Veranstaltungen in allen Niederlassungen

Reiss Kälte-Klima veranstaltet alle zwei Jahre Infoveranstaltungen in allen deutschen Niederlassungen (in diesem Jahr jedoch nicht in Regensburg). Unter dem Motto „Reiss informiert“ referieren dann...

mehr
Ausgabe 05/2016

R290-Kälteanlage mit optimierter Füllmenge

TK-Kühlzelle mit redundanter Propananlage

Im vorliegenden Fall wurde bei einem großen Unternehmen im Norden Münchens eine TK-Zelle (Raumtemperatur -22 °C, mit einer Gesamtkälteleistung von 4,2 kW) aufgestellt. Das Unternehmen hat bereits...

mehr