Teure Transportschäden
Wird ein voll beladener LKW oder Transporter in einen Unfall verwickelt, kann das für den Händler, der dem Spediteur seine Waren anvertraut hat, teuer werden: Denn die meisten Transportunternehmenhaften nur mit einem Pauschalbetrag je kg Fracht. Und der deckt nur sehr selten den Wert der beschädigten Ladung ab.
Haftpflicht- und Sachversicherung reichen nicht
Der Haftungsumfang von Spediteuren und Frachtführern ist meist kein ausreichender Ersatz für eine Transportversicherung. Dazu kommt, dass der Händler sich nicht selten mit mehreren Transportunternehmen bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen auseinandersetzen muss, wenn der Schaden – wie so oft – erst beim Empfänger auffällt. Hier befreit eine Transportversicherung den Kunden von der Pflicht nachzuweisen, wer die Verantwortung für den Schaden trägt. Laut Handelsgesetzbuch (HGB) liegt das Risiko beim Käufer; ähnlich bei Lieferklauseln wie „ab Werk“ oder „ab Fabrik“. Ganz anders bei Lieferungen „frei Haus“: Hier liegt das Risiko allein beim Absender.
Handwerker abgesichert unterwegs
Handwerker befördern in ihren Fahrzeugen oft wertvolle Güter von Kunden. Wenn die restaurierte Jugendstilkommode oder der geleaste Minibagger nach einem Auffahrunfall nicht mehr zu retten sind, ist das kein Fall für die Kasko-Versicherung. Wer hier nicht auf den Kosten sitzenbleiben will, sollte mit einer Transporterinhalt-Versicherung vorsorgen. Diese schließt Verlust oder Beschädigung von firmeneigenen Arbeitsgeräten, Maschinen und Werkzeugen sowie Handelswaren und Kundengüter mit ein, die durch Einbruch, Vandalismus oder Diebstahl während einer dringenden Fahrtunterbrechung verursacht wurden. Für Werkstatt- und Servicewagen gilt bei Einbruch oder Diebstahl der erweiterte Tages- und Nachtzeitschutz.
Elementar versichert
Auch der beste Fahrer ist machtlos gegen entfesselte Naturgewalten. Gut, wenn zumindest die Güter im Wagen voll instand gesetzt oder gar in Höhe des allgemeinen Handelswertes für die Wiederbeschaffung in gleicher Art und Güte ersetzt werden. Eine Transporterinhalt-Versicherung lässt Handwerker bei Unwettern nicht im Regen stehen. Das gilt auch für die anfallenden Aufräumarbeiten nach einem sogenannten Elementarschaden an Fahrzeug und Inhalt: Auch sie werden bis zu einer bestimmten Höhe von einer Transporterinhalt-Versicherung übernommen.