Weniger Energiebedarf – höhere Förderung!
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll den Energieeinsatz in Objekten verringern und so für mehr Nachhaltigkeit im Gebäudesektor sorgen. In die Berechnung des Primärenergiebedarfs, welcher die Energieklasse eines Gebäudes bestimmt, wird u.a. auch die Wohnraumlüftung einbezogen. Viele Software-Programme arbeiten hierbei allerdings mit Standardwerten, die den positiven Einfluss von modernen Komfort-Lüftungsgeräten auf den Energiebedarf eines Gebäudes zumeist nicht voll abdecken. Aufgrund effektiver Wärmerückgewinnung sowie effizienter Ventilatortechnik verfügen Komfort-Lüftungsgeräte der Zehnder Group Deutschland GmbH (www.zehnder-systems.de) über Produktkennwerte, die den Primärenergiebedarf um bis zu 10 kWh/(m2a) senken können. Werden diese Kennwerte bei der Berechnung des Primärenergiebedarfs herangezogen, ermöglicht dies häufig eine bessere Energieklasse im Energieausweis und damit eine finanzielle Unterstützung im Rahmen der umfangrechen Förderprogramme des Bundes – ohne eine Mehrinvestition in Anlagentechnik. Näheres bietet das aktuelle Informationsblatt des BDH (//t1p.de/BDH-Informationsblatt:https://t1p.de/BDH-Informationsblatt).