Wildkühlung nach Hygieneverordnung
Vom Gesetzgeber geforderte Wildbret-Qualitätssicherung wird durch Viessmann Kühlzellen erfolgreich erfüllt
Ein entscheidender und vom Gesetzgeber geforderter Aspekt bei der Wildbret-Qualitätssicherung ist die möglichst rasche Kühlung des erlegten Wildes. Dies wird durch die Fleischhygieneverordnung vorgegeben, welche ein rasches Abkühlen der Innentemperatur vorschreibt. Hierbei ist sind für Haarwild +7°C und für Hasen +4°C erforderlich). Während im Sommer das Problem darin besteht, das erlegte Wild schnell genug zu kühlen, kommt es im Winter eher zur Gefahr einer Schockkühlung. Anforderungen, die durch die komfortablen, begehbaren Viessmann Kühlzellen erfolgreich erfüllt werden.
Das Zubehörangebot, wie z.B. Bodenwanne, Bodenablauf und Deckengehänge, runden das passgenaue Leistungsangebot von Viessmann in der Wildkühlung ab.
Weitere Informationen unter www.vkag.de .