Tempo bei Energiewende durch gewerkeübergreifendes Arbeiten erhöhen
Seit 2011 besteht die §7a-Verbändevereinbarung zwischen dem Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH, www.zveh.de) und dem Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV, www.biv-kaelte.de). Um das gewerkeübergreifende Arbeiten im Zuge der Energiewende zu erleichtern und sicherzustellen, dass die hohen Qualifikationsanforderungen auch künftig erfüllt werden, haben beide Verbände die Vereinbarung nun aktualisiert und per Unterschrift bekräftigt.
Um es beiden Gewerken zu ermöglichen, Kunden Leistungen aus einer Hand anzubieten und die Qualifikation der ausführenden Fachkräfte sicherzustellen, hatten der ZVEH und der BIV bereits 2011 die sogenannte §7a-Verbändevereinbarung als Basis für das gewerkeübergreifende Arbeiten unterzeichnet. Die Vereinbarung unterstützt insbesondere die Sicherheit der elektrischen Anlage, der Stromversorgung über die Netze sowie die Sicherheit im Umgang mit Kältemitteln. Die für die Eintragung nach §7a HwO zuständigen Handwerkskammern orientieren sich bei ihren Verwaltungsentscheidungen regelmäßig an den Vorgaben der Fachverbände.
Neu hinzugekommen ist die Möglichkeit für das Kälteanlagenbauerhandwerk, am TREI-Verfahren teilzunehmen. Weitere Informationen unter https://t1p.de/KKA4-23P7a.