Mitsubishi Electric

BEG-Termine 2024 im Auge behalten und nutzen

Seit Ende Februar können Eigentümer selbst genutzter Einfamilienhäuser und seit Ende Mai auch Eigentümer privat vermieteter Mehrfamilienhäuser sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (bei Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum) Förderanträge im Rahmen der aktuell gültigen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Wärmeerzeuger stellen. Die erste Resonanz zeigt, dass das Interesse an der Sanierung von Heizanlagen, die mit fossilen Energieträgern betrieben werden, nach wie vor hoch ist.

Mitsubishi Electric bietet vom Einfamilienhaus über den Geschosswohnungsbau bis hin zu gewerblichen und industriellen Objekten das benötigte Komplett-Spektrum an förderfähigen Wärmepumpen mit wenigen Kilowatt bis hin zu mehreren Megawatt Heizleistung
Bild: Mitsubishi Electric

Mitsubishi Electric bietet vom Einfamilienhaus über den Geschosswohnungsbau bis hin zu gewerblichen und industriellen Objekten das benötigte Komplett-Spektrum an förderfähigen Wärmepumpen mit wenigen Kilowatt bis hin zu mehreren Megawatt Heizleistung
Bild: Mitsubishi Electric
Das Fachhandwerk kann diese Entwicklung nutzen und sollte auch die, in diesem Jahr noch anstehenden marktrelevanten Termine für ihre Kundenansprache kennen. Denn voraussichtlich ab Ende August wird die BEG-Förderung auch für Mehrfamilienhäuser in gewerblicher Vermietung und damit die Wohnungswirtschaft geöffnet. Experten rechnen dann mit einem deutlichen Anstieg der Nachfrage. Das betrifft sowohl die zentrale als auch die dezentrale Wärmeversorgung. Zu diesem Zeitpunkt können

  • private Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern,
  • gewerbliche Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie
  • kommunale Vertreter für Wohn- und Nichtwohngebäude

zusätzlich die BEG-Förderung beantragen. Außerdem soll zum gleichen Zeitpunkt das Programm "Ergänzungskredit" für gewerbliche Antragsteller bereitgestellt werden. Für private Antragsteller besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines zinsgünstigen Ergänzungskredits der KfW bereits jetzt. Wer seine Heizungssanierung – konform zu den technischen Mindestanforderungen – zwischen dem 29.12.2023 und dem 31.08.2024 startet, kann den BEG EM-Antrag sogar nachträglich bis zum 30.11.2024 stellen.

Diskutiert wird derzeit der Wunsch nach einer Möglichkeit zur Bevollmächtigung von am Bau Beteiligten, wie beispielsweise Fachplanern und Fachhandwerkern, bestimmte Bereiche des BEG-Antrags direkt mit den benötigten Informationen für ihren Auftraggeber auszufüllen. Ziel ist eine Vereinfachung der Antragstellung für den Auftraggeber bei gewerblichen oder industriellen Projekten, an der auch Dritte maßgeblich in der Planung und Umsetzung beteiligt sind.

„Es ist in jedem Fall wichtig, für alle Aufgabenstellungen einen Partner von Herstellerseite zu haben, der alle diese Lösungen vom Einfamilienhaus bis zum Industriebau im System und aufeinander abgestimmt aus einer Hand bieten kann“, so Dror Peled, Deputy Division Manager und General Manager Marketing & Export Sales bei Mitsubishi Electric, Living Environment Systems (www.mitsubishi-les.com).

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