Die neue Kälte-Klima-Richtlinie tritt in Kraft
18.01.2019Am 1. Januar 2019 ist die novellierte Kälte-Klima-Richtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesumweltministeriums in Kraft getreten. In allen geförderten Anwendungsbereichen dürfen ab sofort nur noch nicht-halogenierte Kältemittel zum Einsatz kommen. Erstmals werden auch CO2-Fahrzeug-Klimaanlagen in Bussen und Bahnen gefördert. Die neuen Förderbedingungen sollen den Umstieg auf zukunftsfähige Anlagen ermöglichen, die das Klima nachhaltig schützen. Bei den stationären Anlagen werden Kälteerzeuger, zugehörige Komponenten und Systeme sowie thermische Speicher gefördert. Die geförderten Anlagen müssen besonders energieeffizient sein. Wer seine stationäre Kälte- oder Klima-Anlage noch nachhaltiger und klimaschonender betreiben will und auf eigene Kosten gleichzeitig eine Anlage zur Nutzung regenerativer Energien am Standort errichtet, kann einen Kombinationsbonus in Anspruch nehmen. Von der Förderung profitieren können Unternehmen ebenso wie Kommunen und weitere Organisationen. Förderanträge zu der Richtlinie nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab sofort entgegen. Die Antragstellung erfolgt mit dem elektronischen Antragsverfahren.