BIV: gesetzliche Verankerung von Betreiberpflichten bei Rückkühlwerken
Bereits vor gut drei Jahren waren in Ulm Legionellen aus dem Rückkühlwerk eines Blockheizkraftwerkes über die Stadt verbreitet worden. Fünf Menschen starben und 59 Menschen waren erkrankt. Nachdem auch in Warstein ein Rückkühlwerk im Verdacht stand, für eine Infektionswelle mit Legionellen verantwortlich zu sein, hatte sich der BIV ( www.biv-kaelte.de) als Reaktion auf diese Vorfälle bereits am 13. September 2013 an die Ministerien gewandt (siehe Schreiben auf der BIV-Homepage bzw. unter www.biv-kaelte.de/fileadmin/user_upload/download/BMU_2013_09_13.pdf )
Am 10. Dezember 2013 fand daraufhin ein Gespräch im Bundesumweltministerium (BMU) in Bonn statt, an dem der Bundesinnungsmeister und Vizepräsident des ZVKKW, Heribert Baumeister, der BIV-Geschäftsführer Technik, Peter Bachmann, und Marian Kielpinski (Vertriebsleitung DACH, JAEGGI Hybridtechnologie AG) teilgenommen haben. Im konstruktiven Dialog mit dem BMU wurde ausführlich über Technik, Anwendung, Einsatzgebiete und Leistungsgrößen von Verdunstungskühlern und Kühltürmen gesprochen.
Die schon seit langem bestehenden Forderungen des BIV nach einer Anzeigepflicht und regelmäßigen hygienischen Prüfungen und Wartung der offenen Kreisläufe stießen dabei im Ministerium auf offene Ohren. Zunächst soll nun eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt werden, die eine Verordnung über Einsatz, Betrieb und Kontrolle zum Ziel hat – die Entschließung des Bundesrates finden Sie unter (www.bundesrat.de/SharedDocs/Drucksachen/2013/0701-800/795-13.html ). Der BIV wird auch künftig an den weiteren Gesprächen involviert sein.