FGK: Stellungnahme zum EWärmeG
Zum Entwurf des novellierten Erneuerbaren-Wärme-Gesetzes (EWärmeG), der von der baden-württembergischen Landesregierung am 29. Juli 2014 zur Anhörung freigegeben wurde, nimmt Günther Mertz, Geschäftsführer des Fachverbandes Gebäude-Klima e. V. (FGK; www.fgk.de), wie folgt Stellung:
„Der vorgelegte Entwurf des EWärmeG beinhaltet Licht und Schatten. Positiv ist, dass die Wärmerückgewinnung als Pflichterfüllungsoption in Nichtwohngebäuden anerkannt werden soll. Die Wärmerückgewinnung ist die entscheidende Effizienztechnologie im Gebäudesektor: 2013 wurden in Deutschland alleine in Nichtwohngebäuden durch die Wärmerückgewinnung rund 20,1 TWh Wärme zurückgewonnen, wodurch umgerechnet 5,83 Mio. t CO2 eingespart wurden. Zum Vergleich:
Wärmepumpen, Solar- und Geothermie stellten 2013 im gesamten Gebäudebereich zusammen lediglich rund 24,8 TWh an regenerativer Wärme bereit. Umso unverständlicher ist, warum die Wärmerückgewinnung in Wohngebäuden nicht als Pflichterfüllungsoption anerkannt werden soll. Lüftungswärmeverluste durch Fensterlüftung machen in einem durchschnittlichen Gebäude rund 35 bis 38 % der gesamten Wärmeverluste aus – in Niedrigstenergiegebäuden wie Passiv- oder KfW-Häusern sogar über 50 %. Nur Wohnungslüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung verhindern, dass buchstäblich ‚zum Fenster heraus‘ geheizt wird.“