Honeywell begrüßt Entscheidung der EU-Kommission zu Kfz-Kältemitteln
Die EU-Kommission hat bekannt gegeben, dass sie im Falle des Auto-Kältemittels R1234yf die nächste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen Verletzung der EU-Verträge einleitet.
Honeywell ist einer der Hersteller dieses Kältemittels. Das Unternehmen hat HFO-1234yf speziell für Autoklimaanlagen entwickelt.
Zur Entscheidung der EU-Kommission vom 25. September 2014 nimmt Honeywell wie folgt Stellung:
„Honeywell begrüßt diese Maßnahme der Europäischen Kommission, die die fristgerechte Umsetzung der MAC Richtlinie unterstützt. Damit hilft die Kommission, wesentliche Umweltvorteile zu sichern und bereitet der Automobilbranche den Weg für den Ausstieg aus dem bisher verwendeten Kältemittel HFC-134a, einem Treibhausgas mit 1.300-mal höherer Emissionsbelastung als Kohlendioxid. Die MAC Richtlinie ist ein wichtiger Meilenstein in der Gesetzgebung, die einen enormen Unterschied in Bezug auf Treibhausgasemissionen in Europa und dem Rest der Welt zu erreichen vermag. Bereits 2006 als Gesetz erlassen, gewährte die MAC Richtlinie der Branche elf Jahre Zeit, sich auf ihre vollständige Umsetzung vorzubereiten.
Viele Automobilhersteller haben sich für HFO-1234yf entschieden, weil es als Kältemittel für ihre Pkws eine sichere und kosteneffiziente Lösung ist. Das neue Fahrzeug-Kältemittel hat ein Erderwärmungspotenzial (GWP) von unter eins, und liegt damit sogar unter dem von Kohlendioxid. Folglich reduziert HFO-1234yf den Treibhauseffekt im Vergleich zu HFC-134a um 99,9 Prozent. Schon heute sind über eineinhalb Millionen Fahrzeuge mit HFO-1234yf sicher auf unseren Straßen unterwegs, bis Ende 2014 wird sich diese Zahl auf über zwei Millionen erhöhen. Der Übergang vom heutigen Kältemittel zu einer Alternative wie HFO-1234yf käme unter Treibhausgasaspekten einer Stilllegung von 30 Millionen Autos bzw. etwa drei Prozent aller Fahrzeuge weltweit gleich.“