„Verordnung über Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV) beschlossen
Eine fast nie enden wollende Diskussion um die „Verordnung über Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV) hat seinen Abschluss gefunden. In seiner 956. Sitzung hat der Bundesrat mehrheitlich beschlossen, den Verordnungsentwurf der Bundesländer Bayern und Rheinland Pfalz der Bundesregierung zuzuleiten, zum unmittelbaren Erlass dieser Verordnung durch die Bundesregierung. Die Verordnung bzw. die Beschlussfassung des Verordnungsentwurfs finden Sie hier.
Wie aus dem Ministerium zu hören ist, wird die Verordnung am 01. August 2017 in Kraft treten.
Auf der Mitgliederversammlung der Überwachungsgemeinschaft Kälte- und Klimatechnik e.V. (ÜWG, www.uewg-kaelte.de) am 16. Mai 2017 in Bonn wird auf Basis der Bundesdrucksache 144/3/16 (Verordnungsentwurf) über eine neue Satzung der ÜWG entschieden, die den sich ändernden Anforderungen einerseits aber auch den erweiterten Angeboten andererseits, Rechnung tragen soll. Das ist für die ÜWG und deren Zukunft eine wichtige Entscheidung. Die ÜWG sieht sich sehr gut aufgestellt, die Anerkennung binnen der viermonatigen Frist auch zu erwirken.
Einen ausführlichen Bericht über die ÜWG-Versammlung lesen Sie demnächst in der KKA.