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Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299): Anpassung der KfW-Kredithöchstbeträge zum 01.08.2024

Um das Förderprodukt „Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude“ weiterhin möglichst vielen Kunden anbieten zu können, senkt die KfW (www.kfw.de) in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wohnen Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB, www.bmwsb.bund.de) für Zusagen ab dem 01.08.2024 die Förderhöchstbeträge, wie das Deutsches Energieberater-Netzwerk (DEN, www.deutsches-energieberaternetzwerk.de) am 4.7. 2024 mitteilte. Es werden im Rahmen der folgenden Höchstbeträge bis zu 100 % der förderfähigen Kosten des Vorhabens finanziert, maximal jedoch:

  • Klimafreundliches Nichtwohngebäude (ohne QNG) bis zu 1.500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 7,5 Millionen Euro pro Vorhaben (bisher waren es 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche und maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben)
  • Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG: bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben (alte Obergrenzen: 3.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 15 Millionen Euro pro Vorhaben)

Das aktualisierte Merkblatt wird voraussichtlich Mitte Juli 2024 zur Verfügung gestellt.

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