Theorie und Praxis der energetischen Inspektion von Klimaanlagen
05.07.2024Rund 50 Fachleute informierten sich beim Erfahrungsaustausch zur energetischen Inspektion von Klimaanlagen am 25. Juni 2024 in Frankfurt am Main über aktuelle Entwicklungen und Erfahrungen aus der Praxis. Angeboten wurde diese Plattform vom Fachverband Gebäude-Klima e.V. (FGK, www.fgk.de) und dem Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. (BTGA, www.btga.de).
Claus Händel, Geschäftsführer Technik des FGK, stellte Konsequenzen vor, die sich aus der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) ergeben: „Neu ist, dass die EPBD zusammen mit den Anforderungen an die Energieeffizienz auch Anforderungen an die Innenraumbedingungen stellt. Damit ist endlich klargestellt, dass eine vergleichende energetische Bewertung von Gebäuden und Anlagen nur auf der Basis vergleichbarer Innenraumbedingungen möglich ist, beispielsweise thermische Behaglichkeit, Raumluftqualität, Beleuchtung und Akustik.“
Die Referenten (v. l.): Björn Wolff, Hottgenroth Software AG, Jens Schuberth, UBA, Claus Händel, FGK e.V., Philippe Redlich, Energieconsulting & Management, Clemens Schickel, BTGA e.V., Detlef Malinowsky, IBDM GmbH
Bild: FGK
Nach einem Vortrag von Björn Wolff, Hottgenroth Software AG, über Randbedingungen für die digitale Umsetzung der Inspektion teilten Philippe Redlich, Energieconsulting & Management, und Detlef Malinowsky, IBDM GmbH, Erfahrungen aus ihrer Praxis. Im Anschluss an die Ausführungen von Jens Schuberth, Umweltbundesamt, über die energetische Inspektion aus Sicht des Klimaschutzes nutzten die Anwesenden die Gelegenheit für eine lebhafte Diskussion, wie und mit welchen Methoden die brachliegenden Einsparpotenziale gehoben werden können. Eine Umfrage unter den beim FGK und BTGA gelisteten fachkundigen Inspektoren ergab, dass in über 50 Prozent der Fälle auf Grundlage der vorgeschlagenen Maßnahmen konkrete Umsetzungen eingeleitet wurden. Damit ist die energetische Inspektion nicht nur ein „Papiertiger“, sondern eine sinnvolle Maßnahme für Energieeffizienz und Klimaschutz.
Die energetische Inspektion von Klimaanlagen mit einer Leistung über 12 kW ist gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) für alle Betreiber Pflicht. Damit sollen die großen Potenziale zum Energieeinsparen und zur CO2-Vermeidung im Gebäudesektor erkannt und gehoben werden. Hier ist jedoch noch viel zu tun: „Der Erfahrungsaustausch in Frankfurt machte erneut deutlich, dass viele Betreiber dieser bußgeldbewährten Verpflichtung nicht nachkommen“, fasste Clemens Schickel, Geschäftsführer Technik des BTGA, zusammen.