42. BImSchV
Seit August 2017 müssen Betreiber von Rückkühlwerken – lt. Bundesverordnung zum Immissionsschutz (42. BImSchV) – diese bei den zuständigen Behörden melden. Die Verordnung regelt die Anforderungen bei Errichtung, Betrieb und Prüfung von Kühltürmen, Nassabscheidern und Verdunstungskühlanlagen, welche in Kraftwerken und Rechenzentren, in der Lebensmittelindustrie sowie bei Hotels oder Bürogebäuden zum Einsatz kommen.
In Olching bei München betreibt der TÜV Süd Industrie Service (www.tuev-sued.de) auf 8.500 m² ein unabhängiges Prüflabor für Kälte- und Klimatechnik. Die Experten prüfen dort Anlagen und Verkaufskühltheken, sogenannte Wärmeübertrager oder Absperr- und Regelarmaturen. Mit ihren Prüfungen stellen sie sicher, dass die geltenden Normen und Richtlinien eingehalten werden. Der CO2-Prüfstand deckt eine große Bandbreite an Typen und Leistungsklassen von Geräten ab, die mit dem umweltfreundlicheren, natürlichen Kältemittel CO2 betrieben werden. Es können Kälteanlagen unter realistischen Bedingungen auf Energieverbrauch, Leistung und Funktionalität geprüft werden – auch im Dauerbetrieb.