Verdunstungskühlanlagen webbasiert anzeigen
Betreiber von Verdunstungskühlanlagen sind seit Inkrafttreten der 42. Bundesimmissionsschutzverordnung laut § 13 dazu verpflichtet, sowohl den Betrieb als auch Änderungen der Anlage oder einen Betreiberwechsel gegenüber den zuständigen Behörden anzuzeigen. § 10 verpflichtet die Betreiber darüber hinaus, Überschreitungen von Maßnahmenwerten gegenüber den Behörden anzuzeigen. Um die Erfüllung dieser mit der Verordnung verbundenen Anzeige- und Informationspflichten möglichst effizient zu gestalten, wurde in einer länderübergreifenden Kooperation die Webanwendung „KaVKA-42.BV“ entwickelt. Sie ermöglicht die Übermittlung der entsprechenden Anzeigen von Anlagen nach § 13 sowie von zu übermittelnden Informationen nach § 10 über die Webseite www.kavka.bund.de. Für die Nutzung von „KaVKA-42.BV“ werden ein aktueller Webbrowser und ein Internetzugang benötigt. Die Benutzeroberfläche stützt sich durchgehend auf etablierte Standards der Benutzerführung. Zur Unterstützung des Anwenders ist eine situationsbezogene Hilfe integriert – ferner steht auf der Webseite ein ausführliches Benutzerhandbuch zur Verfügung.