Asche zu Asche, Staub zu Staub
Hygiene – ruhe in FriedenGerade im ausklingenden Spätsommer kommen Klima- und Lüftungsanlagen noch einmal besonders zur Geltung. Wir predigen schon immer, dass insbesondere im Klima- und Lüftungsbereich Hygienestandards und Wartungen ernst zu nehmen sind. Während wir uns regelmäßig belustigt über mehr oder weniger abenteuerliche Konstruktionen im Ausland auslassen, packte die KKA-Redaktion dieses Mal eine inländische Schockstarre – oder sollten wir sagen „Staubstarre“.
Was auf den ersten Blick anmutet wie eine mikroskopische Detailaufnahme einer Matratze mit Milbenbefall, ist bittere Lüftungs-Realität, wie sie sich einem Fachmann dargeboten hat. Die Frage ist, wie die Luft einen bröckchenfreien Weg durch die Anlage finden soll und die unter ihr lebenden oder arbeitenden Menschen mit „frischer“ Luft versorgt werden sollen. Hier wird sicherlich keine Luft aufbereitet und gereinigt. Wer sich dieser Anlage aussetzt, riskiert nicht nur sinnbildlich eine Staublunge, sondern auch andere ernst zu nehmende Erkrankungen. Es handelt sich hier um einen unverantwortlichen Umgang mit Lüftungsanlagen, der schlichtweg Kopfschütteln verursacht!
Filtern wird scheinbar überbewertet
Gehen wir von der ursprünglichen Definition des Begriffs „Filtern“ aus, sprechen wir von „durchseihen“ bzw. „durch Filz laufen lassen“; hier scheint jedoch schon eine Menge hängen geblieben zu sein.
Vor Ort stieß der Kälteanlagenbauer auf einen vorbildlich gekehrten Hof, mit fein säuberlich gemähtem Rasen und einem ansprechenden Ambiente. Beim Blick in die RLT-Anlage mit integrierter Kältetechnik allerdings blieb ihm dann die Spucke weg, wenn man bedenkt, dass in dem versorgten Bereich Menschen arbeiten! Dass die Anlage bereits 20 Jahre auf dem Buckel hat, ist absolut irrelevant. Hier trifft die Aussage „außen hui – innen pfui“ voll ins Schwarze. Wir belächeln gerne andere Länder und ihre Sauberkeitsvorstellungen, aber nicht immer muss man sich dafür ins Flugzeug setzen. Dieses Bild stammt nämlich aus einer deutschen Stadt, das heißt, wir müssen uns hier definitiv an die eigene Nase packen. Allerdings sollten wir vorher den Mundschutz herunterziehen!
Richtlinie zu Hygieneanforderungen
Gemäß der Richtlinie VDI 6022 Blatt 1: Hygieneanforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte gilt, dass RLT-Anlagen ein physiologisch günstiges Raumklima und eine hygienisch einwandfreie Qualität der Innenraumluft sicherstellen sollen. Weiter heißt es, dass Sie so zu planen, auszuführen, zu betreiben und instand zu halten sind, dass von ihnen weder eine Gefährdung der Gesundheit noch Störungen der Befindlichkeit, der thermischen Behaglichkeit oder Geruchsbelästigungen ausgehen. RLT-Anlagen müssen also in allen luftführenden Bereichen so gestaltet, betrieben und instand gehalten werden, dass Belastungen durch Schadgase sowie anorganische und organische Verunreinigungen sicher vermieden werden. Der Gehalt der Zuluft an Stäuben, Bakterien, Pilzen und biologischen Inhaltsstoffen darf denjenigen der Vergleichsluft vor Ort in keiner Kategorie überschreiten.
Gehen wir von dieser Hygienerichtlinie aus, bleibt festzuhalten, dass die „Vergleichsluft“ an den fotografierten Orten wohl zum Schneiden dick ist.