Energetische Inspektion von Klimaanlagen ist Pflicht
Laut der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) muss für Klimaanlagen mit einer Kälteleistung von über 12 kW eine energetische Inspektion durchgeführt werden. Trotzdem sind immer noch mehrere hunderttausend Anlagen in Deutschland ungeprüft in Betrieb. Mit der Änderung der Novelle ab 2014 werden wesentlich strengere Kontrollen einhergehen und Unternehmen so in die Pflicht genommen, sämtliche Anlagen auf ihren Energieverbrauch zu untersuchen. Die WISAG Gebäude- und Industrieservice, einer der größten Industriedienstleistungsunternehmen in Deutschland, hat schon jetzt bundesweit ausreichend Personal geschult, um energetische Inspektionen durchzuführen und Einsparpotential zu erheben.
Für Anlagen, die älter als zehn Jahre alt sind und eine Nennkälteleistung von mehr als 12 kW haben, ist die energetische Inspektion Pflicht. Ab 2014 wird die Einhaltung verstärkt kontrolliert und Geldbußen bis 50.000 € bei Nichtbeachtung auferlegt. „Unternehmen sollten jetzt keine Zeit verlieren und ihren Anlagenbestand untersuchen lassen“, rät Uwe Koch, Geschäftsführer der WISAG Gebäude- und Industrieservice Holding GmbH & Co. KG (www.wisag.de). „Wenn ab nächstem Jahr die Kontrollen verschärft werden, wird die Nachfrage nach Inspektionsleistungen rasant steigen.“
Der Industriedienstleister mit Sitz in Frankfurt am Main unterstützt seine Kunden bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen und zeigt Optimierungspotentiale im Bereich der luft-, kälte- und klimatechnischen Anlagen auf. Mit der energetischen Inspektion wird der Grundstein für Energieeinsparungen und Kostensenkungen sowie die Vermeidung von CO2-Emissionen gelegt. Die Fachleute der WISAG überprüfen dabei das gesamte Anlagensystem auf seine Energieeffizienz. Ein Ergebnisbericht gibt Hinweise über mögliche Verbesserungen in Bezug auf Regelstrategie, Umrüstung oder Austausch der Anlagen.
Um Unternehmen die Modernisierung ihrer Anlagen zu erleichtern, bietet das Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) neue Fördermöglichkeiten. Bis zu 30 % der Investitionssumme in effiziente Technik werden so vom Staat übernommen. „Auch hier können unsere Mitarbeiter auf Wunsch unterstützend tätig werden. Wir klären unsere Kunden dann über die Förderungsvoraussetzungen auf und helfen beim Ausfüllen der oft komplexen Förderanträge“, so Koch. Gefördert werden zum einen Einzelmaßnahmen mit einer Investitionssumme zwischen 5.000 und 30.000 €, beispielsweise der Austausch einzelner Anlagen und Komponenten, aber auch Optimierungen von Teil- oder Gesamtsystemen bis zu einer Investitionshöhe zwischen 30.000 und 100.000 €, wenn eine Energieeinsparung von mindestens 25 % nachgewiesen werden kann.
Hierzu muss ein Energieeinsparkonzept durch einen externen Energieberater erstellt werden. Auch das können die Spezialisten der WISAG übernehmen. Generell liegt der Tätigkeitsschwerpunkt der WISAG Gebäude- und Industrieservice in der Planung, Entwicklung, Montage und Instandhaltung anlagentechnischer Lösungen, die ökologisch und ökonomisch vorteilhaft sind.