DKV

Erhöhung statt Reduzierung der CO2-Emissionen

Der DKV befürwortet alle Maßnahmen, die die Gesamtemissionen von Treibhausgasen effektiv verringern. Der o. a. Vorschlag der Kommission basiert jedoch auf falschen Voraussetzungen und führt teilweise zu falschen Schlussfolgerungen, die eher geeignet sind, die CO₂-Emissionen in den nächsten Jahren zu erhöhen, anstatt sie zu reduzieren.

Zur Begründung des Novellierungsvorschlags

Seit 1850 beträgt die kumulierte Emission von Treibhausgasen rund 2.500 Gt CO₂-Äq (www.climatewatchdata.org). Daraus resultiert ein globaler Temperaturanstieg von gegenwärtig ca. 1,2 °C. In der Einleitung des o. a. Novellierungsvorschlags wird behauptet, dass die F-Gase derzeit einen Anteil von lediglich 2,5 % an den europäischen Gesamtemissionen haben (das gleiche gilt für den globalen Anteil) und dass durch die bereits existierenden Regulierungen eine „zusätzliche Erwärmung bis zum Ende des Jahrhunderts um bis zu 0,4 °C verhindert würde“.

Der aktuell sehr geringe Emissionsanteil der F-Gase müsste dann bis zum Ende des Jahrhunderts auf über 800 Gt CO₂-Äq. eskalieren, um diese Temperaturerhöhung zu bewirken. Das ist unmöglich. …

Widersprüche in der Emissions-Berichterstattung

Gemäß DESTATIS ist in Deutschland die Kältemittelverwendung in metrischen Tonnen von 2015 – 2020 um 26,4 % zurückgegangen, und gleichzeitig sind gemäß Umweltbundesamt die Bestands­emissionen um 115,5 % gestiegen. Das ist aus Sicht des DKV nicht nachvollziehbar und ein deutliches Indiz auf eine begrenzte Zuverlässigkeit der F-Gase-Emissionsberichterstattung – der nationalen wie auch der internationalen. Das liegt darin begründet, dass diese Emissionen nicht mit hoher Genauigkeit berechnet werden können (wie diejenigen von CO₂), sondern mit Hilfe von Annahmen, Meinungen und Schätzungen ermittelt werden. Und deren Genauigkeit ist begrenzt. …

Wärmepumpen

sollen in Europa zukünftig wesentlich zur Senkung der indirekten Emissionen und damit zur Umsetzung der Wärmewende beitragen. In Deutschland sollen bis 2030 nach den Plänen der Bundesregierung 6 Millionen Wärmepumpen installiert sein, in ganz Europa gemäß EHPA 50 Millionen. Die Mehrheit der marktverfügbaren Wärmepumpen werden bisher überwiegend mit HFKW-Kältemitteln betrieben. Die mit dem Novellierungsvorschlag erkennbare Bestrebung, HFKW-Kältemittel weitgehend zu regulieren, kommt zu einem sehr schlechten Zeitpunkt, da hierdurch Investitionsentscheidungen für Wärmepumpen gemindert werden. Allein die Aussicht, (im unwahrscheinlichen Fall) einer Leckage bis 2030 keine Kältemittel für Servicezwecke erhalten zu können, kann notwendige Investitionen behindern.

Mangel an qualifizierten Technikern

Der Kommissionsvorschlag stellt einen Mangel an technischem Personal fest und schlägt im Novellierungsvorschlag

zusätzliche Ausbildungsanforderungen
(Punkt 11, S. 3),

zusätzliche Kennzeichnungsanforderungen
(Punkt 16, S. 4) und

zusätzliche Monitoring-Maßnahmen
(Punkte 22, 23, 24-31, S. 5-7) vor.

Der DKV bezweifelt stark, dass sich der Personalmangel durch diese drei zusätzlichen Anforderungen/Maßnahmen beheben lässt. …

Konsequenzen einer weiteren Regulierung von HFKW

Bereits die existierende F-GaseVO ist hinsichtlich der Regulierungen (Artikel 15, Abs. 1 in Verbindung mit Anhang V) eine große Herausforderung für die Kälte-, Klima- und Wärmepumpenbranchen, auf die diese seit 2014 vorbereitet sind und Entwicklungen für die Umsetzung eingeplant haben. Eine darüber hinausgehende Beschränkung, wie sie der Novellierungsvorschlag vorsieht, kann zum jetzigen Zeitpunkt dazu führen, dass zwar die F-Gase-Emissionen minimal zurückgehen, die gesamten CO₂-Emissionen jedoch steigen.

Das Kriterium für die Regulierung von HFKW sollte daher nicht ausschließlich deren GWP, sondern eine TEWI-Betrachtung von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen sein. Dadurch ist den Belangen des Klimaschutzes am besten Rechnung getragen.

Forderungen des DKV

Eine Umsetzung der Novellierung der F-GaseVO würde die klima- und energiepolitischen Ziele der EU für 2030 unerreichbar machen, da besonders für Wärmepumpenanwendungen keine Ersatztechnologien in der Kürze der Zeit zur Verfügung stehen. Der tatsächliche Beitrag zur Emissionsminderung in Europa wäre vernachlässigbar gering, so dass die vorgeschlagene Novellierung der F-GaseVO nicht nur zu klimapolitischen, sondern auch zu volkswirtschaftlichen Schäden führen würde, die unbedingt vermieden werden müssen.

Der DKV plädiert daher für eine Beibehaltung des Phase-Downs der bisherigen F-GaseVO,

keine weiteren Verwendungsverbote.

Der DKV plädiert im Rahmen einer Novellierung für eine Anpassung eines sinnvollen Monitorings und

für eine zielgerichtete Ahndung illegaler Kältemittel-Importe in die EU.

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