Klimaneutral Kühlen und Heizen: Jetzt Fördermittel sichern

Den Wandel hin zur Klimaneutralität aktiv gestalten

Deutschland hat sich vorgenommen, den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2030 um 65 Prozent zu reduzieren – bezogen auf das Jahr 1990. Spätestens 2045 soll es dann klimaneutral sein. Dazu müssen alle an einem Strang ziehen. Und der Druck zur Umsetzung dieser Ziele steigt, nicht zuletzt durch 2 geplante Klimaschutzpakete der Bundesregierung bis Sommer 2022. Unternehmen müssen klimaneutral werden. Sie können dabei selbst von Fördermitteln profitieren oder Ihre Kunden entsprechend beraten.

Klimaneutral, treibhausgasneutral oder CO2-neutral?

Klimaneutralität bedeutet, dass durch einen Prozess oder eine Tätigkeit das Klima nicht beeinflusst wird und bezieht sich auf die Gesamtheit der Treibhausgase, d.h. es werden entweder keine Treibhausgase in die Atmosphäre abgegeben oder deren Emission wird vollständig kompensiert. CO2-Neutralität bezieht sich dagegen nur auf Kohlendioxid. Die beiden Begriffe werden häufig synonym benutzt.

Das prominenteste Treibhausgas Kohlendioxid trägt erheblich zur Erderwärmung bei. Es entsteht hauptsächlich durch die Verbrennung von fossilen Brennstoffen wie Erdöl, Erdgas oder Kohle. Emissionsintensive Branchen sind vornehmlich Energieerzeugung und Schwerindustrie, z.B. Herstellung von Stahl und Aluminium.

Weitere Treibhausgabe sind v.a. Methan, Distickstoffmonoxid (Lachgas), fluorierte Kohlenwasserstoffe und Schwefelhexafluorid. Sie haben zum Teil ein erheblich höheres Treibhauspotential als Kohlendioxid.

Internationale und nationale
Vorschriften

Auf europäischer Ebene hat der Green Deal zum Ziel, erneuerbare Energie auszubauen, den Ausstoß von Treibhausgasen (THG) zu verringern und die Energieeffizienz zu steigern. Bis 2050 will die EU klimaneutral werden. Das europäische Klimagesetz soll in jedem Mitgliedsstaat gelten. Diese müssen geeignete Maßnahmen ergreifen. Die EU-Kommission überwacht die Fortschritte.

Mit der Änderung des deutschen Klimaschutzgesetzes vom August 2021 hat die Bundesregierung die Klimaschutzvorgaben für Deutschland verschärft: Bereits bis 2030 sollen die Emissionen um 65 Prozent gegenüber 1990 sinken, Treibhausgasneutralität soll bis 2045 erreicht werden. Darüber hin­aus legen Bundesländer und Kommunen eigene Reduzierungsziele und Termine für die Klimaneutralität fest.

Ausgangslage

Deutsche Unternehmen fordern von der neuen Bundesregierung ein deutliches Signal für ambitionierten Klimaschutz. Denn während die Energiekosten im gewerblichen Bereich häufig bei nur etwa 5-10 % der Gesamtkosten liegen, geraten energie­intensive Branchen wie Stahl- und Chemie­industrie, Papier- und Kartonagenhersteller oder Lebensmittelbranche durch steigende Preise für Heizöl, Gas und Strom zunehmend unter Druck. Sie müssen ihre Energiekosten und damit den Energieverbrauch senken und die Energieeffizienz erhöhen.

Und die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase gibt vor, die Emissionen fluorierter Treibhausgase in der EU um 70 Mio. t CO2-Äquivalent auf 35 Mio. t bis zum Jahr 2030 zu senken. Bei der laufenden Revision der Verordnung wird sogar eine Verschärfung der Ziele diskutiert.

Was können Unternehmen tun?

Energie- und Ressourceneffizienz ist ein Wettbewerbsvorteil. Unternehmen, die energie- und umweltbewusst wirtschaften, sind besser gerüstet, wenn zukünftig neue Forderungen an sie gestellt werden wie Standards für Energieeffizienz, Handelssysteme für Emissionen, Auflagen für Fördermittel sowie ein Verzicht auf fluorierte Kältemittel.

Der Weg zur Klimaneutralität führt von Vermeiden über Reduzieren zum Kompensieren bzw. Neutralisieren als Strategie für den unvermeidbaren Rest an Emissionen. Eine systematische Vorgehensweise erleichtert den Wandel: Ein Transformationskonzept wird laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nur dann gefördert, wenn es mind. folgende Inhalte aufweist:

Darstellung des IST-Zustands der Treibhausgasemissionen bzw. der Treibhausgasbilanz innerhalb der gewählten Bilanzgrenzen

Formulierung eines Treibhausgas-Neutralitätsziels bis spätestens 2045

Ein längerfristiges (mind. 10 Jahre nach Antragstellung) und konkretes Treibhausgasziel (SOLL-Zustand) für den/die betrachteten Standort(e)

Maßnahmenplan für die Zielerreichung bzw. die Transformation

Einsparkonzept(e) für mind. ein Vorhaben des EEW-Förderprogramms (Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft)

Verankerung des Transformationskonzeptes in der Unternehmensstruktur

CO2-Bilanz und Carbon Footprint

Eine Treibhausgas- bzw. CO2-Bilanz ist also die Grundlage, um Strategien für die weitere Vorgehensweise festzulegen. Während direkte Emissionen (Scope 1) und indirekte Emissionen aus bezogenem Strom, Dampf, Heizung, Kühlung, u.ä. (Scope 2) recht genau ermittelt werden können, ist es sehr aufwändig, die indirekten Treibhausgasemissionen zu erfassen, die aus vor- und/oder nachgelagerten Prozessen entstehen (Scope3), z.B. aus der Anlieferung von Rohstoffen oder der weiteren Verarbeitung verkaufter Güter.

Der sog. Corporate Carbon Footprint (CCF) umfasst dabei die direkten und indirekten Treibhausgasemissionen, die durch die Tätigkeit des Unternehmens freigesetzt werden. Der Product Carbon Footprint (PCF) ermöglicht dagegen die Bewertung der Klimabilanz eines Produktes.

Ein kostenloses Werkzeug ist z.B. ecocockpit (www.ecocockpit.de) der Effizienz-Agentur NRW. Mit der webbasierten Anwendung können Verantwortliche in wenigen Schritten die CO2-Bilanz ihres Unternehmens (CCF) und/oder ihrer Produkte (PCF) erstellen. CO2-Treiber können identifiziert und Maßnahmen zur Reduzierung abgeleitet werden.

Managementsysteme für Energie, Umwelt und Klima

Betriebliches Klimamanagement zielt darauf ab, Emissionen zu erfassen, zu vermeiden und relevante Emissionsquellen am Standort und aus vor- und nachgelagerten Aktivitäten entlang der Wertschöpfungskette zu reduzieren. Eine Norm für ein Klimamanagementsystem gibt es bisher nicht, ein internationaler Standard ISO 14068 „Treibhausgasmanagement und damit verbundene Aktivitäten – Kohlenstoffneutralität“ soll künftig klare Begriffsdefinitionen und Parameter für CO2-Neutralität liefern, Inhalte aus der Spezifikation PAS 2060 sollen übertragen werden.

Derzeit liefern – neben der ISO 14064er-Reihe – PAS 2060 und Greenhouse Gas Protocol nützliche Anleitungen für Bestimmung und Berichterstattung bezüglich Treibhausgasen. Die ISO 14067 legt Anforderungen und Leitlinien für den CO2-Fußabdruck von Produkten fest.

Unternehmen, die bereits ein Energiemanagementsystem (EnMS) nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 oder EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) unterhalten, haben es leichter. Bereits bestehende Organisations-, Kommunikations- und Kontrollstrukturen schaffen Synergien.

Auch für Nachhaltigkeitsberichte im Rahmen der Beteiligung am DNK (Deutscher Nachhaltigkeitskodex) wird die Analyse der CO2-Bilanz gefordert.

Energieeinsatz senken,
Effizienz steigern, F-Gase ersetzen

In Unternehmen wird vornehmlich für Kälte bzw. Wärme Energie benötigt. Energie- und Ressourceneffizienz sollten bereits bei der Planung berücksichtigt werden.

Viele Betriebe setzen bereits wirksame Maßnahmen um. Ziele sind vor allem die Steigerung der Energieeffizienz, die Minderung des Kältebedarfs sowie die Reduktion der Emissionen fluorierter Treibhausgase. Dies wird u.a. erreicht durch Einsatz von Wärmepumpen mit nicht-halogeniertem Kältemittel, Kraft-Wärme-Kopplung, Wärmenetze, Dämmen von Räumen und Anlagen(-teilen) mit hohen oder tiefen Temperaturniveaus, Nutzung von Abwärme, Solarthermie und Photovoltaik sowie den Einsatz natürlicher Kältemittel wie CO2, Kohlenwasserstoffe (z.B. Propan), Ammoniak und Wasser.

Mögliche Fördermittel

Hemmnisse für den Umstieg auf klimagerechte Technologien sind meist höhere Kosten bei Beschaffung und Installation sowie erforderliche Umbauten. Verschiedene Förderprogramme des Bundes sollen Unternehmen die Transformation zur Klimaneutralität ermöglichen.

Mit dem Programm „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ werden Unternehmen aller Branchen gefördert. Die fünf Module sind:

1. Querschnittstechnologien: Investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz

2. Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien: Ersatz oder Neuanschaffung von Anlagen zur Bereitstellung von Wärme aus Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen oder Biomasse-Anlagen

3. MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software: Soft- und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems

4. Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen sowie

5. Transformationskonzepte: Transformation hin zur Treibhausgasneutralität.

Die Fördersumme für Modul 5: Transformationskonzepte beträgt z.B. max. 80.000 EUR. Dabei werden für KMU 60 % (sonst 50 %) der Kosten übernommen für:

Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz, Bedingung: alle Standorte in Deutschland

Kosten für Energieberater und andere Beratungskosten für die Erstellung eines Transformationskonzepts inkl. Einführung von Umsetzungsprozessen (Klimaschutzmanagement) sowie

Kosten für eine unternehmensübergreifende Beratung sowie für erforderliche Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen für die Erstellung des Transformationskonzepts, u.ä.

Eigenleistungen oder Kosten für die Durchführung eines Energieaudits nach den §§ 8 ff. des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) sowie Beratungsleistungen, die bereits im Zusammenhang eines anderen Beratungsförderprogramms des Bundes gefördert werden, sind dagegen nicht förderfähig.

Mit dem Bundesförderprogramm „Kälte- und Klimaanlagen“ wird der Einsatz von Klimaschutz-Technologien in gewerblichen Anwendungen gefördert, also stationäre Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen und Fahrzeug-Klimaanlagen in Bussen und Schienenfahrzeugen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden. Die Fördersumme beträgt max. 150.000 Euro pro Maßnahme und max. 50 % der förderfähigen Ausgaben.

Split- und Multisplit-Klimageräte sind im Rahmen dieses Programms nicht förderfähig. Sie können jedoch im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) im Förderbereich „Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)“ als Wärmepumpen gefördert werden. Voraussetzung ist, dass die Geräte überwiegend zur Raumheizung eingesetzt werden. Den aktuellen Stand zum BEG finden Sie im Infokasten.

Fazit

Unternehmen müssen den Wandel hin zur Klimaneutralität gestalten und können dabei von Fördermitteln profitieren. Pioniere haben Vorteile im Wettbewerb: Kunden fordern Verantwortung für Umwelt- und Klimaschutz, Investitionen sollen nachhaltig sein.

Weiterführende Informationen

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft, 5 Module: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Energieeffizienz_und_Prozesswaerme/energieeffizienz_und_prozesswaerme_node.html (kurz; https://t1p.de/87ef7)

Bundesförderung „Kälte- und Klimaanlagen“ für gewerbliche Anwendungen: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Klima_Kaeltetechnik/klima_kaeltetechnik_node.html (kurz: https://t1p.de/ih0x)

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM), Förderbereich „Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)“: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Anlagen_zur_Waermeerzeugung/anlagen_zur_waermeerzeugung_node.html (kurz: https://t1p.de/v5asc) – aktuelle Informationen: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Bundesförderung-für-effiziente-Gebäude/ (kurz: https://t1p.de/jy67t)

Steinbeis-Transferzentrum Kälte- und Klimatechnik - ST2K: https://www.steinbeis.de/de/verbund/suche-im-steinbeis-verbund/detail.html?tx_z7suprofiles_detail%5Bprofile%5D=2954&cHash=a6da663e896770a41912cb1d5cc89235 (kurz: https://t1p.de/7wlc)

RefNat4LIFE Projekt: Nachhaltige Kühlung für die kleinen Lebensmittelgeschäfte in Europa: www.refnat4life.eu

Anträge ab dem 22.02.2022 für Sanierungsvorhaben wieder möglich

Mit Wirkung vom 24.01.2022 wurde die BEG wegen der fehlenden Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln mit einem vorläufigen Antrags- und Zusagestopp belegt. In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) können ab dem 22.02.2022 bei der KfW wieder neue Anträge für die Sanierung von energieeffizienten Gebäuden sowie für die Sanierung mit Einzelmaßnahmen gestellt werden. Für die Erteilung von Finanzierungszusagen zu solchen Anträgen sind jetzt weitere Haushaltsmittel verfügbar. Finanzierungszusagen auf diese neuen Anträge können erteilt werden, soweit und solange dieser zusätzliche Haushaltsmittelansatz nicht ausgeschöpft ist. Die Förderbedingungen für die Sanierungsvorhaben bleiben unverändert. Grundlage für die Förderung sind die am 01.02.2022 in Kraft getretenen Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude (BEG NWG) und Wohngebäude (WG) vom 07.12.2021 beziehungsweise die am 21.10.2021 in Kraft getretene Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 16.09.2021 einschließlich der jeweils in der Anlage „Technische Mindestanforderungen“ zu diesen Richtlinien enthaltenen Vorgaben. (Quelle: DEN / KfW-Information vom 21.02.22)
Stets aktuelle Informationen finden Sie unter www.deutschland-machts-effizient.de > Service > FAQ

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