LEC pflegt Betriebsbuch
Um den Fachbetriebsstatus nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zu erlangen, muss sich ein Kältefachbetrieb u.a. einer Überwachung durch eine dafür anerkannte Organisation – zum Beispiel der Überwachungsgemeinschaft Kälte- und Klimatechnik e.V. (ÜWG; www.uewg-kaelte.de) – unterziehen. Zu der alle zwei Jahre stattfindenden Überwachungsprüfung gehört dann auch eine Dokumentation der Tätigkeiten an den entsprechenden Anlagen. Hierzu führt der Fachbetrieb im Rahmen seiner Pflicht zur Eigenkontrolle beispielsweise ein umfassendes Betriebsbuch. Ein Abschnitt in diesem ist der „Anlagen- und Tätigkeitsnachweis“.
Zur Vermeidung von Doppelarbeiten können einzelne Sachverhalte auch über betriebseigene Papier- oder EDV-Archive geführt werden. Für die Überwachungsprüfung ist es dann jedoch zwingend erforderlich, dass im ÜWG-Betriebsbuch an entsprechender Stelle das praktizierte Verfahren kurz beschrieben ist und das entsprechende Archiv benannt wird.
In diesem Zusammenhang wurde nun mit der Software „VDKF-LEC“ die Möglichkeit geschaffen, den Abschnitt „Anlagen- und Tätigkeitsverzeichnis“ des Betriebsbuches zu pflegen. Damit dieses in der Prüfung Bestand hat, muss der Kältefachbetrieb neben den Dichtheitsprüfungen im „VDKF-LEC“ lediglich auch die ÜWG-relevanten Tätigkeiten einpflegen. „VDKF-LEC“ stellt dann die entsprechenden Reportfunktionen für diesen Abschnitt des Betriebsbuches (z.B. Jahresauszüge) zur Verfügung.