Neue VDI-Richtlinie
Die neue Richtlinie 2047 Blatt 2 des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) regelt seit Beginn 2015 den hygienegerechten Betrieb von Verdunstungskühlanlagen. Statistiken aus den vergangenen Jahren haben gezeigt, dass viele Anlagen der Mikrobiologie, z.B. Legionellen, einen reichen Nährboden bieten und damit die menschliche Gesundheit stark gefährden können.
Hermann Langerbein, Chemieingenieur und Technischer Betriebswirt bei TÜV Nord Umweltschutz (www.tuev-nord.de), klärt über die neue Sicherungsrichtlinie zum Betrieb von Rückkühlwerken auf. Die neue VDI-Richtlinie füllt ein Vakuum: Bisher gab es für Betreiber von bestehenden und zukünftig zu errichtenden Verdunstungskühlanlagen keine festgeschriebenen Standards hinsichtlich des ordnungsgemäßen Betriebs unter hygienischen Gesichtspunkten. Seit dem 1. Januar 2015 gilt die neue Regel, die der Sicherheit und der Betreiberverantwortung gerechter wird. Ein zentraler Bestandteil ist zum Beispiel die Empfehlung, auf ein konsequentes Kühlwassercontrolling zu achten – insbesondere im Hinblick auf die Hygiene. Diese mikrobiologischen Kontrollen müssen nach Angaben des VDI selbst bei nicht überschrittenen Grenzwerten mindestens vierteljährlich durchgeführt werden.
Betreibern dient die neue Richtlinie in erster Linie als Orientierung für den hygienegerechten Betrieb ihrer Anlage. Gleichzeitig gibt die VDI 2047 Blatt 2 aber auch Anregungen hinsichtlich Planung und Bau eines neuen Rückkühlwerks. Denn bereits während dieser Phasen kann durch die richtige Standortwahl sowie durch die Auswahl der entsprechenden Werkstoffe der Grundstein für einen risikoarmen Betrieb gelegt werden. Das Wissen darüber können die Betreiber in entsprechenden Schulungen für verantwortliche Personen vertiefen.
Ein Eckpunktepapier für das Bundes-Immissionsschutzgesetz, das im Wesentlichen Empfehlungen der VDI 2047 Blatt 2 aufgreift, liegt im Entwurf bereits vor.