Neue Ökodesign-Richtlinien seit Juli 2018
Auch wenn es Sache der Hersteller ist, die aktuellen Anforderungen für die Einhaltung der CE-Kennzeichnung für den Vertrieb in der EU zu erfüllen, sind alle betroffen. Für Betreiber von Kälteanlagen, Großhändler und Kältefachbetriebe markiert die Gesetzgebung einen Wendepunkt hin zu nachhaltigeren, energieeffizienteren und verbrauchsärmeren Anlagen.
Die zweite Stufe der Ökodesign-Richtlinie, auch bekannt als ErP-Richtlinie (Energy-Related Products), ENTR Lot 1 2015/1095 und 2015/1094 für gewerbliche Kälteanlagen trat am 1. Juli 2018 in Kraft. Von der Richtlinie sind u.a. Anwendungen wie Verflüssigungssätze, gewerbliche Kühllagerschränke und Prozesskaltwassersätze betroffen. Ziel dabei ist, die Leistung der Produkte zu verbessern und so durch Verringerung der indirekten CO2-Emissionen die Umwelt zu schonen. Nach einem ersten Schritt wurden die Energieeffizienz-Anforderungen an Verflüssigungssätze jetzt nochmals verschärft. Der SEPR (Leistungszahl unter Berücksichtigung des Jahrestemperaturverlaufs) oder die Leistungszahl (COP) – je nach Kälteleistungseingruppierung – eines ab diesem Zeitpunkt produzierten Geräts, dürfen nicht unter den in der Tabelle aufgelisteten Werten liegen. Die „Optyma“-Verflüssigungssätze von Danfoss, sowohl Standard-, als auch Komplettverflüssigungssätze, erfüllen die neue Stufe der Ökodesign-Richtlinie 2018 mit Werten für SEPR und COP, die deutlich über den Schwellwerten liegen. Außerdem verfügen alle Geräte über die Freigabe für Kältemittel mit niedrigerem GWP-Wert, z.B. R448A, R449A, R407A, R407F, R452A, sowie R513A und R290 im kompakt-gewerblichen Bereich.