Ökodesign-Richtlinie erfüllt
Offiziell ist es noch nicht, es deutet aber alles darauf hin, dass zukünftig auch Schwimmhallengeräte unter die Richtlinie 2009/125/EG (ErP-Richtlinie, Ökodesign-Richtlinie) fallen. Erster Hinweis: Früher wurden Schwimmhallen deutlich in den Ausnahmen zu dieser Richtlinie geführt. Dieser schriftliche Passus ist im letzten Papier der EU-Kommission weggefallen. Ziel der Ökodesign-Anforderungen an Lüftungsanlagen ist die Erhöhung der Primärenergieeinsparung dieser Produktgruppe um 60 % im Jahr 2025 bezogen auf den Stand von 2010.
Die Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von RLT-Geräten wurden in der in 2014 in Kraft getretenen EU-Verordnung 1253/2014 festgelegt. Neben grundsätzlichen Anforderungen an die Auslegung von RLT-Geräten werden in zwei Stufen zum 1. Januar 2016 und – mit erhöhten Anforderungen – zum 1. Januar 2018 Effizienzkriterien formuliert. Dabei ist besonderer Fokus auf die Effizienz des WRG-Systems gelegt.
Die Schwimmhallengeräte „ThermoCond 38“ der Menerga GmbH erfüllen bereits jetzt die Anforderungen dieser Richtlinie 2016 und 2018. Die RLT-Geräte werden mit einem Gegenstrom-Wärmeübertrager ausgestattet.