Änderung der Ökodesign-Richtlinie
Die EU geht den nächsten Schritt. Ab 1. Januar 2021 gelten die neuen Bestimmungen der EU-Richtlinie 2009/125/EG, die – deutlich griffiger – auch als EU-Ökodesign-Richtlinie bekannt ist. Damit müssen elektrische Geräte künftig noch effizienter mit Energie umgehen.
Anfang 2019 hatten sich die EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission auf neue Vorgaben im Rahmen ihrer Ökodesign-Richtlinie geeinigt. Die wesentlichen Punkte: Für zehn Produktgruppen wie Geschirrspüler, Waschmaschinen und Kühlgeräte gelten künftig strengere Anforderungen an ihre Energieeffizienz. Außerdem müssen Ersatzteile mindestens sieben Jahre lang zur Verfügung gestellt werden und mit „allgemein verfügbaren Werkzeugen und ohne dauerhafte Beschädigung am Gerät ausgewechselt werden können“, so die neue Verordnung.
Ziel der Ökodesign-Richtlinie ist es nicht zuletzt, möglichst viele Produkte umweltfreundlicher zu machen. So sollen die neuen Bestimmungen dazu beitragen, die Treibhausgasemissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 um mindestens 40 % zu reduzieren. Dabei wird ausdrücklich der gesamte Lebensweg eines Produkts betrachtet.
Auch für die Hersteller von Kühlgeräten besteht die Herausforderung darin, den Energieverbrauch ihrer Geräte deutlich zu senken – bei gleichbleibender oder erhöhter Leistung. Bei Kühlgeräten unterscheidet die Verordnung zwischen Geräten mit hohen Betriebstemperaturen zwischen +2 °C und +12 °C und solchen mit niedrigeren Betriebstemperaturen – sie reichen von -8 °C bis +2 °C. Als entscheidende Messgröße gelten die Jahresarbeitszahl JAZ beziehungsweise SEPR (Seasonal Energy Performance Ratio). Sie benennen, vereinfacht ausgedrückt, das Verhältnis zwischen investierter Energie – in Form von Strom – und erzeugter Wärme- bzw. Kälteenergie. Je höher dieser Wert, desto energieeffizienter arbeitet das entsprechende Gerät. Ab dem 1. Januar 2021 müssen luftgekühlte Kältemaschinen mit hohen Betriebstemperaturen mindestens den SEPR-Wert 5,0 erreichen, für wassergekühlte gilt der Wert von 7,0. Bei luftgekühlten Kältemaschinen mit niedrigeren Betriebstemperaturen gilt die Jahresarbeitszahl (JAZ) 2,58 als Untergrenze, bei wassergekühlten Geräte 3,29. Die bis dato geforderten Werte liegen im Schnitt um mehr als 10 % niedriger.
Eine der wesentlichen Stellschrauben bei Kältemaschinen zur Prozesskühlung ist der Verdampfer im Kältekreis. Entscheidend ist hier, die Flächen der Wärmetauscher zu vergrößern und den Druckverlust im Verdampfer zu verringern. Bei luftgekühlten Geräten kann es zudem zielführend sein, einen zusätzlichen Temperaturfühler zu integrieren, der seine Messwerte der Gerätesoftware zur Verfügung stellt. Dadurch kann die Software die Maschine deutlich feiner steuern.
Durch solche technischen Maßnahmen lassen sich nachweislich um bis zu 20 % bessere SEPR-Kennzahlen erreichen, als die neue Verordnung fordert. Und: Auf diese Weise optimierte Anlagen brauchen um bis zu 30 % weniger Energie als zuvor.
Nach Schätzung der EU-Kommission können europäische Haushalte durch die neuen Vorgaben im Schnitt 150 Euro pro Jahr an Energiekosten einsparen. Für die EU insgesamt lässt sich demnach bis zum Jahr 2030 die Emission von 46 Mio. t CO2 pro Jahr vermeiden. Was jährlich Einsparungen in Höhe des Energieverbrauchs Dänemarks entspricht.
Autor: Christian Baumgärtel, Leitung Strategisches Produktmanagement KKT Chillers (www.kkt-chillers.com)