Nutzen Sie die
BAFA-Förderung!

Bei der Investition in große, gewerblich genutzte Kälteanlagen kommen schnell sechsstellige Summen zusammen. Eine Möglichkeit, die Investitionskosten zu reduzieren, ist die Inanspruchnahme von Fördermitteln. Die Bundesregierung hat in diesem Zusammenhang ein Energie- und Klimaprogramm entwickelt, mit dem Ziel einen effizienteren Umgang mit Energie herbeizuführen und die Emissionen der Treibhausgase zu reduzieren. Es wurde auch eine Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen erlassen. Hiermit hat der Gesetzgeber mehrere Möglichkeiten geschaffen, mit denen bis zu 35 % der Nettoinvestitionskosten einer gewerblichen Kälteanlage von der BAFA erstattet werden können.

Die Förderprogramme sind jedoch vielen nicht vollumfänglich bekannt, bzw. es werden bei der Beantragung Fehler gemacht, die den Zugriff auf die Fördertöpfe verhindern. Ein häufiger Fehler, der bei der Beantragung von Fördermitteln gemacht wird, ist der Umstand, dass die Anträge zu spät eingereicht werden. Förderfähig sind nämlich nur Maßnahmen, mit denen vor der Antragstellung noch nicht begonnen worden ist. Das bedeutet, dass Sie einen rechtsgültigen Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages erst dann vornehmen dürfen, nachdem Ihr Zuschussantrag bei der BAFA eingegangen ist. In den Genuss der Fördergelder kommen Altanlagen, die einen Jahres-Elektroenergieverbrauch von mindestens 150 000 kWh aufweisen, bzw. Neuanlagen mit einem Jahres-Elektroenergieverbrauch von mindestens 100 000 kWh. Bei letzteren kommt hinzu, dass nur Neuanlagen mit natürlichen Kältemitteln gefördert werden (Ein Umstand, der hoffentlich in der angekündigten Überarbeitung der Förderrichtlinien gekippt wird. Hier sollte die Reduzierung der Treibhausgase bzw. die Energieeinsparung Maßstab aller Dinge sein – egal mit welchem Kältemittel.). Seit Sommer 2011 werden übrigens auch große Sorptionskälteanlagen gefördert. Des Weiteren gibt es noch Bonusförderungen und die Förderung des StatusChecks.

Die Förderbedingungen sind vielfältig und können an dieser Stelle nicht im Detail behandelt werden (Unter www.bafa.de gibt es alle Informationen.). Doch auch wenn die Antragstellung äußerst komplex ist, es lohnt sich durchaus, sich frühzeitig mit dem Thema zu beschäftigen. Alle Anträge für Anlagen, die den Förderrichtlinien entsprachen und die im vergangenen Jahr bei der BAFA eingereicht wurden, kamen auch in den Genuss der Förderung. Die zur Verfügung stehenden Fördertöpfe wurden bislang nicht ausgeschöpft und ein Fortbestand der Maßnahme ist auch mehr als wahrscheinlich. Lassen Sie also das Geld nicht auf der Straße bzw. bei der BAFA liegen!

 

Ihr Christoph Brauneis

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