Rücknahme und Aufarbeitung gebrauchter Kältemittel
Kältemittel-Tipps für Praktiker (Teil 4)Der vierte Teil der insgesamt sechsteiligen Serie „Kältemittel-Tipps für Praktiker“ befasst sich mit der Rücknahme und Aufarbeitung gebrauchter Kältemittel. Dabei befasst sich der Beitrag auch mit rechtlichen sowie sicherheitstechnischen Belangen und gibt Tipps, wie diese eingehalten werden können.
Halogenierte Kältemittel – zum Beispiel R134a, R404A, R407C, R410A oder R507 – tragen zum Treibhauseffekt bei, wenn sie in die Atmosphäre gelangen. Chlorhaltige Kältemittel wie R22 verfügen zusätzlich über ozonzerstörendes Potenzial.
Im laufenden Anlagenbetrieb lassen sich unkontrollierte Kältemittelaustritte durch regelmäßige Überprüfungen nahezu ausschließen. Und auch bei Reparaturen oder Außerbetriebnahmen von Kälteanlagen schützt der verantwortungsvolle Umgang mit dem Betriebsstoff vor Umweltbeeinträchtigungen. Was aber passiert mit gebrauchten Kältemitteln? Wie erfolgen Entsorgung oder Aufarbeitung? Wer ist wofür verantwortlich? Welche Gesetze und Verordnungen gelten in Deutschland und in der EU? Und was heißt das alles für Sie?
Diese Seiten liefern Ihnen Antworten.
Alles geregelt: Die Rechtslage
Bereits seit Ende der 1980er-Jahre reglementieren Normen, Gesetze und Verordnungen den Umgang mit gebrauchten Kältemitteln. Im Laufe der Jahre sind neue Vorschriften hinzugekommen, andere wurden angepasst.
Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen im Überblick:
› Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 (Entsorgung von FCKW/H-FCKW)
› Verordnung (EG) Nr. 842/2006 (Entsorgung von FKW/H-FKW)
› Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
› Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)
› DIN EN 378 Teile 1 bis 4
› Technische Regeln Druckgase (TRG)
› Chemikalien-Ozonschichtverordnung (ChemOzonSchichtV)
› Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)
› Nachweisverordnung
Was sind gebrauchte Kältemittel?
Gebrauchte Kältemittel fallen bei der Außerbetriebnahme von Altanlagen sowie bei Umrüstungen oder Reparaturen bestehender Systeme an. Sie sind mit Kältemaschinenölen verunreinigt. Zur Entnahme gebrauchter Kältemittel sind üblicherweise Absauggeräte erforderlich. Diese saugen den Stoff gasförmig ab, verdichten und verflüssigen ihn und drücken ihn in die vorgesehene Flasche „für Abfall zur Verwertung“.
Absauggeräte und deren Zubehör werden übrigens unter dem Oberbegriff „Füllanlagen“ geführt.
Wer darf mit gebrauchten Kältemitteln umgehen?
Den Umgang mit gebrauchten Kältemitteln regelt vor allem die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Besonders zu berücksichtigen ist hier der Hinweis auf die so genannte „befähigte Person“ – Zitat: „Befähigte Person im Sinne dieser Verordnung ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt“. Näheren Aufschluss gibt die TRG 402 „Betreiben von Füllanlagen“: Füllanlagen dürfen selbstständig nur von Personen bedient und gewartet werden, die
1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
2. die erforderliche Sachkunde besitzen,
3. erwarten lassen, dass sie ihre Aufgaben zuverlässig erfüllen.
Die Beschäftigten müssen den Anforderungen entsprechend unterwiesen sein. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV). Personen, deren Tätigkeit den Umgang mit gebrauchten Kältemitteln umfasst, müssen nach den entsprechenden Kategorien zertifiziert sein. Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung differenziert hierbei wie folgt:
› Kategorie I: alle Tätigkeiten
› Kategorie II: Dichtheitskontrolle ohne Einschränkung, andere Tätigkeiten bis 3 kg Füllgewicht (6 kg hermetisch)
› Kategorie III: Rückgewinnung bis 3 kg Füllgewicht (6 kg hermetisch)
› Kategorie IV: Dichtheitskontrolle
Was benötigen Sie für die fachgerechte Entnahme?
Zur Entnahme gebrauchter Kältemittel ist geeignetes Equipment erforderlich. Dazu zählen:
› persönliche Schutzausrüstung,
› Absauggerät gemäß § 24 Immissionsschutzgesetz und DIN EN 378,
› Füllschläuche,
› geeichte Waage,
› Werkzeuge für Tätigkeiten an Kälte- und Klimaanlagen oder Wärmepumpen,
› Behälter für Abfall zur Verwertung (auch R-Ware).
Für gebrauchte Kältemittel stellt die Westfalen AG (www.westfalen-ag.de) geeignete Gebinde mit geometrischen Füllmengen von 12,3, 27,2 oder 52 l zur Verfügung.
Überfüllung? Keine gute Idee!
Flaschen für Abfall zur Verwertung sind für bestimmte maximale Füllmengen ausgelegt, die Sie unbedingt beachten sollten. Bei Flaschen der Westfalen AG sind die zulässigen Füllgewichte deutlich ausgewiesen – jede Flasche ist mit einem entsprechenden Anhänger ausgestattet. Die Überschreitung der genannten Grenzwerte birgt hohes Gefahrenpotenzial:
Flüssigkeiten dehnen sich bei Erwärmung aus. Solange über der Flüssigkeit noch ein Dampfpolster existiert, steigt der Flaschendruck bei Erwärmung gemäß der Sattdampftemperatur des entsprechenden Kältemittels. Bei Überfüllung besteht die Gefahr, dass die Flüssigkeit das Dampfpolster verdrängt. Der Flaschendruck steigt dann pro Grad der Temperaturerhöhung überproportional an. Das überfüllte Gebinde kann bersten oder sogar explodieren. Darüber hinaus muss die Kältemittelflasche für den Prüfdruck des jeweiligen Kältemittels zugelassen sein. Deshalb kennzeichnet die Westfalen AG jedes Gebinde mit einem Produktaufkleber. Das zeigt eindeutig, mit welchem gebrauchten Kältemittel Sie die Flasche befüllen dürfen. So stellen Sie sicher, dass der maximal zulässige Druck nicht überschritten wird. Zugleich erfüllen Sie die Vorgaben der DIN EN 378: Die Norm schreibt vor, dass unterschiedliche Kältemittel nicht vermischt werden dürfen und getrennt aufzubewahren sind.
Wohin damit? – Das Rücknahmesystem der Westfalen AG
Schon seit 1995 begleitet die Westfalen AG die „Geschichte der Aufarbeitung“ ganz praktisch. Denn seitdem bereitet das Unternehmen Kältemittel in eigenen Anlagen auf. Dabei richtet sich die Westfalen AG nach der im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz vorgesehenen Reihenfolge:
1. Abfallvermeidung,
2. Abfallverwertung
3. Abfallbeseitigung
Abfall zu vermeiden, ist bei gebrauchten Kältemitteln leider nicht möglich. Stattdessen konzentriert sich das Unternehmen auf die umfassende Verwertung und prüft dahingehend jedes gebrauchte Kältemittel: Entweder kann es aufgearbeitet werden, so dass es qualitativ dem Neuprodukt entspricht. Oder es wird stofflich verwertet, also durch thermische Aufspaltung der Moleküle in Fluss- und Salzsäure getrennt, die dann für andere chemische Prozesse verfügbar sind. Durch Aufarbeitung oder Aufspaltung kann die Westfalen AG alle Kältemittel verwerten und somit auf die Abfallbeseitigung komplett verzichten.
Für die Aufarbeitung eignen sich die Kältemittel R134a, R404A, R507, R407A, R407C, R410A, R422A und R422D. Solange vom Gesetzgeber noch zugelassen bereitet das Unternehmen außerdem auch weiterhin R22 auf. Alle anderen Kältemittel werden der thermischen Spaltung zugeführt. Der Aufarbeitung geht eine umfassende Produktanalyse voraus. Das aufzuarbeitende Kältemittel muss sortenrein sein. Enthaltene Feuchtigkeit, Öle, Fremdgase und andere Verunreinigungen können indes in unseren modernen Anlagen herausgefiltert werden. Diesen Reinigungsprozess führt die Westfalen AG so lange durch, bis das Analyseergebnis die Standardwerte für Neuware-Produkte erreicht.