Studenten als Mitarbeiter
Steuern und Sozialabgaben für AushilfstätigkeitEin Job in den Semesterferien oder studienbegleitend ist für viele Studenten eine willkommene Gelegenheit, ihre Einkünfte aufzubessern, und für viele Betriebe die Möglichkeit, Fehlzeiten infolge Krankheit oder Urlaub sowie Beschäftigungsspitzen auszugleichen. In der Praxis sind solche Beschäftigungsverhältnisse arbeits-, sozial- und steuerrechtlich relevant.
Das Arbeitsrecht schreibt vor, dass der Arbeitgeber, wie im Übrigen auch für jeden anderen Arbeitnehmer, vom Arbeitslohn des Studenten Lohnsteuer und ggfs. Solidaritätszuschlag sowie ggfs. auch Sozialversicherungsbeiträge (Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) einbehalten beziehungsweise im Fall einer geringfügigen Dauerbeschäftigung den pauschalen Arbeitgeberanteil zur Renten- und Krankenversicherung entrichten und an das Finanzamt beziehungsweise die jeweilige Krankenkasse (oder die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) abführen muss.
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