Zersplitterung der Branche? Fusionierte Innung plant Austritt aus dem BIV
Die Jahresmitgliederversammlung des Bundesinnungsverbands des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV) fand am 08. März in Heide, Schleswig-Holstein, statt. Im Rahmen der Versammlung wurde Heribert Baumeister zum neuen Bundesinnungsmeister gewählt. Klaus Gering rückt durch Wahl als 1. Stellvertreter nach und Wilfried Otto wurde zum 2. stellvertretenden Bundesinnungsmeister gewählt. Neben Vorstandsmitglied Andrea Lojewski wurde Jan Schultz, neu und einstimmig, in den Vorstand gewählt.
In die Tagesordnung der Mitgliederversammlung musste aus aktuellem Anlass ein weiterer Punkt aufgenommen werden: „Aktuelle branchenpolitische Entwicklung“. Mit der Fusion der Innungen Hessen-Thüringen und Baden-Württemberg ist scheinbar auch der Austritt aus dem BIV beschlossene Sache. Diesen Beschluss hat Baden-Württemberg bereits gefasst und mit einer „wackeligen“ Mehrheit für den Austritt gestimmt. Die Innung Hessen-Thüringen nimmt diese Abstimmung ebenfalls als Tagesordnungspunkt in ihre Mitgliederversammlung auf und stimmt am 20. März über den Austritt ab. Damit würde die Brache weiter zersplittern. Hessen-Thüringen und Baden-Württemberg haben rund 300 Mitglieder. Heribert Baumeister empfindet die Entscheidung als „Schlag ins Gesicht des BIV“. Jürgen Kaul, Landesinnungsmeister Hessen-Thüringen spricht hingegen von einem lange währenden Prozess, begründet in der Unmöglichkeit, im ZVKKW aktiv mitzuwirken. Der Einwand des Vorstandsmitglieds Andrea Lojewski, warum sich dann in den vergangenen zehn Jahren niemand aus der Innung Hessen zur Vorstandswahl gestellt habe, wirft jedoch Fragen auf. Den Eindruck, der im Raum der BIV-Mitgliederversammlung stand, brachte Klaus Gering mit der Aussage auf den Punkt, dass es in diesem Szenario nur Verlierer geben könne. Statt die geschaffene Basis zu feiern und auszubauen, werde über Probleme diskutiert, die Innung Hessen-Thüringen werde verlieren, ebenso wie der BIV.
Mehr zur BIV-Mitgliederversammlung lesen Sie in der KKA 02/2012.