Schnell-Checks für die Dichtheitskontrollpflicht
In der früheren F-Gase-Verordnung gab es bereits die Pflicht zu regelmäßigen Dichtheitskontrollen, allerdings nur für Anlagen ab einer GWP-gewichteten HFKW-Kältemittel-Füllmenge von mehr als 5 t CO2-Äquivalent. Mit der novellierten Verordnung fallen jetzt auch Anlagen mit sogenannten HFO-Kältemitteln (z. B. R1234yf) bzw. deren Gemische unter die Pflicht zur Dichtheitskontrolle, wenn in der Anlage mehr als 1 kg HFO-Kältemittel enthalten ist. Gegenüber der früheren F-Gase-Verordnung hat es zudem auch Änderungen bei der Berechnung der GWP-Werte von HFKW/HFO-Kältemittelgemischen gegeben.
Um über die Prüfpflicht bei Kältemittelgemischen entscheiden zu können, muss neben der Gesamtfüllmenge die genaue prozentuale Zusammensetzung der einzelnen Komponenten des Gemischs bekannt sein – diese ist jedoch oftmals vielen nicht geläufig. Eine von der Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik (BFS, www.bfs-kaelte-klima.de) erarbeitet Tabelle stellt in diesem Zusammenhang eine wertvolle Arbeitshilfe dar. Zur Abschätzung, ob eine Dichtheitskontrolle erforderlich ist, benötigen Fachbetriebe und Betreiber nur noch die Angabe zur Füllmenge der Anlage und das eingesetzte Kältemittel. In der Tabelle kann dann abgelesen werden, ob und in welchen Abständen Dichtheitskontrollen erfolgen müssen und ob ggf. sogar ein Leckageerkennungssystem vorgeschrieben ist. Weitere Informationen sowie eine Download-Möglichkeit finden Sie unter www.t1p.de/KKA2-25BFS.
In der Branchensoftware „VDKF-LEC“, die von vielen Fachbetrieben und Betreibern als praxisgerechtes Werkzeug für das Monitoring von Kälte- und Klimaanlagen und zur rechtssicheren Dokumentation der Dichtheitskontrollen eingesetzt wird, können Nutzer mit dem integrierten „CO2-Äquivalente-Rechner“ die gleiche Berechnung digital vornehmen. Weitere Infos: https://www.vdkf.de/vdkf-lec-software