Wärmepumpen-Antragstellung bei der KfW jetzt für alle offen
Die Wärmepumpen-Förderantragstellung bei der KfW (www.kfw.de) ist nun für alle möglich: Nachdem Eigentümer, die das Gebäude auch selbst bewohnen, schon länger Förderanträge stellen können, ist das Portal nun auch für Unternehmen und Contractoren geöffnet. Damit ist auch diese potenzielle Heizungssanierer-Gruppe berechtigt, die Förderung zu beantragen. „Mit den Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften wie auch den zahlreichen kleineren und größeren Vermietern stößt eine sehr große Gruppe zu den Antragsberechtigten dazu“, so Udo Steinberg, Leiter Key Account Wohnungswirtschaft bei Stiebel Eltron (www.stiebel-eltron.de).
Während für selbstnutzende Gebäudeeigentümer eine Förderung von bis zu 70 Prozent der Kosten möglich ist, sind es bei der Immobilienwirtschaft bis zu 35 Prozent. „Etwas komplizierter ist es, wenn selbstnutzende Wohnungseigentümer gemeinsam mit anderen Eigentümern oder auch Mietern in einem Mehrfamilienhaus wohnen“, so der Experte. „Aber auch das kann in unserem Rechner berücksichtigt werden.“
Weitere Informationen zur Berechnung sowie einen Link zum Förderrechner finden Sie unter www.t1p.de/KKA6-24KfW.