BAFA-Förderung nach der Kälte-Klima-Richtlinie: Derzeit keine Zuwendungsbescheide
12.07.2024Im Rahmen der Kälte-Klima-Richtlinie wird der Einsatz von Klimaschutz-Technologien in gewerblichen Anwendungen gefördert. Konkret geht es dabei um die Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Anwendungen. Für eine Fortführung der Ende 2023 ausgelaufenen Förderung hatten sich der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF, www.vdkf.de) und die Landesinnung Kälte-Klima-Technik Hessen-Thüringen/Baden-Württemberg (LIK, www.landesinnung-kaelte-klima.de) beim Bundeswirtschaftsministerium (BMWK, www.bmwk.de) erfolgreich eingesetzt und auch Anpassungen in der neuen Förderrichtlinie bewirken können, damit die Antragstellung unbürokratischer erfolgen kann.
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So weit, so gut? Leider nicht! Auf Anfrage teilte das für die Antragstellung zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA, www.bafa.de) mit, dass derzeit zwar Anträge angenommen und bearbeitet würden, die Ausstellung von Zuwendungsbescheiden jedoch nicht möglich sei. Die Zuweisung der Haushaltsmittel durch das Bundesfinanzministerium erfolge zeitlich gestaffelt und die nötigen Finanzmittel stünden momentan nicht zur Verfügung. Es sei auch nicht bekannt, wann dies wieder der Fall sei. Auf der BAFA-Homepage heißt es hierzu: „Das BMWK versucht, dies [Anm.: die Mittelzuweisung] möglichst zügig und reibungslos zu gestalten.“ Reibungslos sieht sicher anders aus.
Aus Sicht des VDKF ist dies ein untragbarer Zustand. Ohne Zuwendungsbescheid darf nämlich der Betreiber keinen Auftrag an einen Handwerksbetrieb erteilen. Betreiber und Anlagenbauer benötigen verlässliche Rahmen- und Förderbedingungen während der gesamten Laufzeit der Kälte-Klima-Richtlinie. Dies hat der VDKF in einem Schreiben an das BMWK unmissverständlich zum Ausdruck gebracht und eine sofortige Freigabe der benötigten Haushaltsmittel gefordert.