Blauer Engel für Flüssigkeitskühler
03.06.2024Der Blaue Engel, das Umweltzeichen der Bundesregierung, hat seit Juli 2023 mit den Vergabekriterien für Flüssigkeitskühler eine neue, für viele Industrieprozesse unerlässliche Produktgruppe erschlossen. Hersteller können ihre Maschinen zertifizieren lassen, sofern alle Anforderungen des Umweltzeichens eingehalten werden.
Flüssigkeitskühler werden überwiegend zur Kühlung von Industrieprozessen, für die Kühllagerhaltung und in der Klimatisierung eingesetzt. Sie tragen durch den Bedarf an elektrischer Energie und durch das Kältemittel, welches oft eine hohes Treibhauspotential hat, zum Treibhauseffekt bei. Mit dem Blauen Engel (www.blauer-engel.de) für Flüssigkeitskühler (DE-UZ 231) können solche Maschinen ausgezeichnet werden, die mit natürlichen (halogenfreien) Kältemitteln ausgestattet sind. Diese weisen ein sehr geringes oder kein Treibhauspotential auf. Nicht minder wichtige Anforderungen werden an die Energieeffizienz gestellt, die über die in der Ökodesign-Verordnung (EU) Nr. 2016/2281 festgelegten Vorgaben hinausgehen. Darüber hinaus wird durch die Vergabekriterien sichergestellt, dass die zertifizierten Produkte lärmarm konzipiert sind und ein effizienter Betrieb gewährleistet ist. Eine gute Reparierbarkeit ist ebenfalls Teil der Kriterien. Einzelheiten hierzu sind im UBA-Hintergrundbericht Flüssigkeitskühler und den Vergabekriterien nachzulesen.
Neben Kompressionskältemaschinen können auch Ab- und Adsorptionskältemaschinen mit dem Blauen Engel ausgezeichnet werden
Bild: Blauer Engel / Umweltbundesamt
Neben Kompressionskältemaschinen mit elektrischem Verdichter können auch Hersteller thermisch angetriebener Flüssigkeitskühler (Ab- und Adsorptionskältemaschinen) ihre den Kriterien entsprechenden Produkte mit dem neuen Umweltzeichen zertifizieren lassen. Wie das geht, wird hier erläutert: https://www.blauer-engel.de/de/zertifizierung/zertifizierung-ihrer-produkte/beantragung.