Mehr Energieeffizienz: Neues Gesetz in Kraft
05.01.2024Das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ist seit 18.11.2023 in Kraft und schafft erstmals einen sektorübergreifenden Rahmen, um Energieeffizienz in Deutschland zu steigern. Mit dem neuen Gesetz wurden auch Bestimmungen des aktuellen Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) an verschiedenen Stellen ergänzt. Die Ergänzungen umfassen u.a. die Aktualisierung der DIN EN 16247-1 auf die Ausgabe vom November 2022. Neu ist in der Norm z.B. das Erfordernis eines Messplans und das Aufstellen von Energieleistungskennzahlen (EnPIs).
Betroffen sind – neben öffentlichen Einrichtungen von Bund, Ländern und Kommunen – Unternehmen und Rechenzentren. In der Tabelle, die Sie unter https://websara.de/mehr-energieeffizienz-neues-gesetz-in-kraft/ finden, sind Betroffene, Pflichten und Fristen zusammengestellt. Die Angaben in KWh bzw. GWh beziehen sich auf einen jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre.
Bild: clipdealer
Dies ist gleichzeitig als Ergänzung zu dem in der KKA 2/2023 erschien Fachbeitrag zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG) mit dem Titel „Efficiency first: So geht Energiewende“ zu sehen.