Sicherheitsdatenblätter automatisch einlesen
16.12.2021Um Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten, müssen Gefährdungen ermittelt und geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt werden. Zentrale Informationsquelle ist das Sicherheitsdatenblatt. Relevante Daten mussten bisher mühsam erfasst werden. Eine neue Funktionalität der EHS-Software von QUMsult ermöglicht jetzt das automatische Einlesen von PDF-Dateien. Daten werden dabei per Knopfdruck aus dem PDF direkt und strukturiert in die Datenbank eingetragen.
Sicherheitsdatenblatt
Nach § 6 GefStoffV muss der Arbeitgeber für die Gefährdungsbeurteilung Informationen von seinen Lieferanten einholen. Die wichtigste Informationsquelle bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist das Sicherheitsdatenblatt. Da eine aktuelle Fassung verwendet werden muss, empfiehlt sich, turnusmäßig alle 2 Jahre aktuelle Versionen anzufordern. Der Lieferant von Gefahrstoffen ist verpflichtet, diese Informationen bereitzustellen. Dabei genügt eine bloße Veröffentlichung auf seiner Homepage nicht.
Der Arbeitgeber muss das Sicherheitsdatenblatt dann auf offensichtlich unvollständige, widersprüchliche oder fehlerhafte Angaben überprüfen und ggf. beim Lieferanten ein korrektes Sicherheitsdatenblatt anfordern. Hintergrund für diese Plausibilitätsprüfung gem. GefStoffV in Verbdg. mit TRGS 400 ist, dass Sicherheitsdatenblätter häufig fehlerhaft sind: So stellt z.B. eine Studie des Überwachungsprojekts REACH-EN-FORCE 6 (REF-6) fest, dass 44 % aller Sicherheitsdatenblätter nicht rechtskonform sind. Korrekte Angaben sind jedoch die Basis für den sicheren Umgang und geeignete Schutzmaßnahmen wie z.B. Persönliche Schutzausrüstung.
Gefahrstoffkataster
Grundsätzlich muss beim Umgang mit Gefahrstoffen ein Gefahrstoffverzeichnis erstellt werden (§ 6 Abs. 12 GefStoffV). Relevante Daten liefert i.W. das Sicherheitsdatenblatt. Folgende Daten müssen – mit Verweis auf das SDB - mind. enthalten sein:
Bezeichnung des Gefahrstoffs,
Einstufung des Gefahrstoffs oder Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften,
Angaben zu den im Betrieb verwendeten Mengenbereichen,
Bezeichnung der Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte dem Gefahrstoff ausgesetzt sein können.
Gefahrstoffkataster werden häufig als Excel-Tabellen erstellt. Daten sind dann oft nicht auf dem aktuellen Stand, die Aktualisierung ist zeitaufwendig.
Betriebsanweisungen
Auf der Grundlage von Informationen und Ergebnissen aus der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber schriftliche Betriebsanweisungen erstellen. Sie müssen den Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeit zugänglich gemacht werden, möglichst in der Nähe des Arbeitsplatzes z.B. als Aushang. Betriebsanweisungen müssen in verständlicher Form und Sprache verfasst sein, d.h. für nicht deutschsprachige Beschäftigte sind evtl. Übersetzungen erforderlich.
Betriebsanweisungen müssen mind. Informationen enthalten:
über die am Arbeitsplatz vorhandenen oder entstehenden Gefahrstoffe,
über angemessene Vorsichtsmaßregeln und Maßnahmen,
über Maßnahmen, die bei Betriebsstörungen, Unfällen und Notfällen und zur Verhütung dieser von den Beschäftigten, insbesondere von Rettungsmannschaften, durchzuführen sind.
Beim Festlegen von Schutzmaßnahmen müssen neben Sicherheitsdatenblättern auch beachtet werden (TRGS 555):
Arbeitsplatzspezifische Gegebenheiten,
Vorschriften der Gefahrstoffverordnung einschließlich Anhänge,
Technische Regeln für Gefahrstoffe und sonstige allgemein anerkannte Regeln bezüglich Sicherheitstechnik, Arbeitsmedizin und Arbeitsplatzhygiene.
Zusätzlich können auch weitere Informationen, wie z. B. Technische Merkblätter herangezogen werden.
Bei jeder „maßgeblichen Veränderung der Arbeitsbedingungen“, z.B. bei geänderter Einstufung des verwendeten Gefahrstoffs, muss geprüft werden, ob zugehörige Betriebsanweisungen noch aktuell sind oder angepasst werden müssen. Und schließlich müssen Beschäftigte anhand von Betriebsanweisungen unterwiesen werden.
Fazit
In der Praxis werden Gefahrstoffverzeichnisse mit Excel-Tabellen oder mit spezieller Software erstellt. Dabei müssen Daten mühsam abgetippt oder mit Kopieren und Einfügen erfasst werden. Verantwortliche im Arbeits- und Umweltschutz wünschen sich Werkzeuge, die die Arbeit erleichtern, z.B. durch automatisches Einlesen von Sicherheitsdatenblättern. Auch die Aktualisierung von Betriebsanweisungen erfordert eine systematische Vorgehensweise, z.B. im Rahmen eines Gefahrstoffmanagements.
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