Solo-Selbstständige besser unterstützen!

Soforthilfe für Solo-Selbstständige

Seit 30. März 2020 stehen dem Land NRW die Soforthilfen des Bundes für kleine Unternehmen zur Verfügung. Trotz Problemen mit Betrugsversuchen, die ein zeitweises Aussetzen des Prozesses notwendig machten, laufen die Soforthilfeanträge sehr gut an. Jedoch sieht der Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure, Landesverband NRW, mit Sorge, dass durch Veränderungen der Modalitäten Solo-Selbstständige stark benachteiligt werden.

Im Kern geht es um die zulässige Verwendung der Mittel: Der entscheidende Passus, dass die Mittel bei Solo-Selbstständigen unter bestimmten Bedingungen auch zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten verwendet werden dürfen, wurde aus den Förderbedingungen gestrichen. Die Förderlogik zielt darauf ab, laufende Kosten aufzufangen und nicht darauf, wegfallenden Umsatz zu kompensieren. Bei Solo-Selbstständigen ist der größte Posten meist das eigene Gehalt – Kosten für Geschäftsräume, Lager und Betriebsmittel fallen nicht oder nur in geringer Höhe an. Zur Sicherung des Lebensunterhaltes verweist das Wirtschaftsministerium auf die Beantragung von Grundsicherung im Rahmen des ALG II, das bis zum 30. Juni 2020 unter vereinfachten Bedingungen ausgezahlt wird. Zu viel Bürokratie für Betroffene!

Dass es einen alternativen Umgang mit den Mitteln geben kann, zeigt der Blick nach Baden-Württemberg. Dort kann der private Lebensunterhalt bis zu einer Höhe von 1.180 € geltend gemacht werden; auch Hamburg hat eine Lösung gefunden und zahlt Solo-Selbstständigen Pauschalen, für die man keinen Liquiditätsengpass aufgrund von Betriebsausgaben geltend machen muss.

Eine Nachbesserung ist dringend nötig, damit keine große Anzahl an Büropleiten hervorgerufen wird!

Kurzfakten zum Programm des Bundes finden Sie hier.