Absicherung des Ruhestands selbstständiger Kälteanlagenbauer
Freiwillige Einzahlungen in die Deutsche Rentenversicherung
Selbstständige Unternehmer kümmern sich eigenständig um die Absicherung ihres Ruhestandes – im Gegensatz zu ihren Mitarbeitern sind nicht in der Deutschen Rentenversicherung pflichtversichert. Damit sind Vor- und Nachteile verbunden. Sicherlich kann eine passgenaue, individuelle Lösung gefunden werden. Allerdings ist es bei wichtigen, aber nicht dringenden Aufgaben so, dass sie häufig in die Zukunft verlagert werden. Dennoch erkennen die meisten Betroffenen die Notwendigkeit der Vorsorge und suchen nach passenden Möglichkeiten. Der beste Zeitpunkt ist immer der gleiche: jetzt. Möglichst regelmäßig sollte die Chance genutzt und ein Teil des Einkommens für den Ruhestand zurücklegt werden. Da das Umlageverfahren der Rentenversicherung nicht greift, gilt es, Vermögen zu bilden und aus dessen Erträgen in der Zeit zu leben, in der keine beruflichen Einkünfte mehr erzielt werden. Was aber ist die richtige Anlageform?
Vorhersagen, wie sich die Wirtschaft im Allgemeinen und bestimmte Anlageformen im Speziellen entwickeln, finden sich an zahlreichen Stellen, die Rückschau verdeutlich jedoch deren bescheidene Qualität. Einmalige Hinweise bietet der weitere Text auch nicht an. Zeigt doch die unerwartete, höchste Inflation in der Geschichte der Bundesrepublik die Qualität von Prognosen eindrucksvoll auf. Da bei der Altersvorsorge der Sicherheit entscheidende Bedeutung zukommt, kann nur die pauschale Empfehlung gegeben werden, möglichst verschiedene Vorsorgemöglichkeiten zu nutzen.
Selbst bei hohen Ansparungen, wird es schwierig, ausschließlich von den Erträgen zu leben. Bei Aktien liegt der Durchschnittswert der Dividenden aller Dax-40-Werte im April 2023 bei ca. 3,5 %. Einzelwerte bieten höhere Renditen, welche allerdings nicht sicher prognostiziert werden können. Solide Anleihen renommierter Unternehmen verzinsen aktuell bei einer mittleren Laufzeit von drei bis fünf Jahren mit vergleichbaren Werten. Wer bspw. 2.500 Euro für den monatlichen Lebensunterhalt einplant, benötigt jährlich 30.000 Euro, bei einer Verzinsung von 3, 5 Prozent müssen über 850.000 Euro investiert werden, wenn das Vermögen nicht aufgezerrt werden soll. Unberücksichtigt ist die Versteuerung von Kapitalerträgen mit 25 %.
Die Altersversorge mittels Vermögensaufbaus erfolgt aus dem bereits versteuerten Einkommen. Die steuerlichen Vorteile, die der Gesetzgeber bei der Altersversorge gewährt werden auf diesem Wege nicht genutzt. Verständlicherweise suchen Betroffene nach steuerlich begünstigten Möglichkeiten. Primär dadurch, dass entsprechende Aufwendungen zum Zeitpunkt ihrer Bildung steuerlich abzugsfähig sind und die Versteuerung erst zum Auszahlungszeitpunkt erfolgt.
Die sog. „Rürup – Rente“ ist für Selbstständigen eine populäre Form der Altersvorsorge, oft als fondgebundene Variante. Entsprechend interessant ist ein Blick auf die Rendite dieser Produkte. Die angefügte Tabelle stellt die Rendite vor bzw. nach Steuern in Prozent dar. Es wird ein Steuersatz von 42 % bzw. 32 % bei Ein-/Auszahlung angesetzt. Ferner wird von einem Mann mit 45 Jahren ausgegangen, und ein Vertrag mit der Deutschen Ärzteversicherung herangezogen, wobei die Auszahlung mit 67 Jahren beginnt. WirtschaftsWoche, 47/22, S. 84. Wenn auch ein vollständiger Vergleich mit Einzahlungen in die Rentenversicherung nicht möglich ist, können die Daten dennoch zum Vergleichszweck dienen.
Eine zusätzliche Möglichkeit ist der Abschluss einer privaten Rentenpolice. Zahlt man aktuell 50.000 Euro in eine private Versicherung, beträgt die monatliche Rente je nach Anbieterprognose zwischen 114 und 200 Euro. Capital 12/2022, S. 100.
Einzahlungen in die Deutsche Rentenversicherung
Eine Alternative der Altersversorge von Selbstständigen sind freiwillige Einzahlungen in die Deutsche Rentenversicherung. Der Gesetzgeber erhöht die Rentabilität durch den milliardenschweren Zuschuss zur Deutschen Rentenversicherung, der aktuell ca. 30 % der Ausgaben deckt.
2023 kostet der Erwerb eines Rentenpunkt voraussichtlich knapp über 8.000 Euro. Freiwillige Einzahlungen kann man ab 50 Lebensjahren leisten. Mit dem Eintritt in den Ruhestand wird nach heutigem Stand eine monatliche Rente von 36,02 Euro pro Rentenpunkt prognostiziert, jährlich also 432 Euro – die Auszahlungen werden durch die Koppelung an die Durchschnittslöhne weiter steigen, womit ein Inflationsschutz beinhaltet ist. Allerdings ist es unmöglich eine exakte Verzinsung zu ermitteln, da das eingebrachte Kapital aufgezerrt und die Rentabilität von der Bezugsdauer abhängig ist, was allerdings auch bei anderen Möglichkeiten gilt.
Die Höhe der freiwilligen Beiträge kann jederzeit angepasst werden. Derzeit sind freiwillige Beiträge zwischen 83,70 Euro und 1.311,30 Euro pro Monat möglich, jährlich maximal 15.735 Euro. Aus der Zahlung des freiwilligen Höchstbeitrages ergibt sich aktuell eine monatliche Rentensteigerung um rund 70 Euro. Wird dieser Betrag zehn Jahre eingezahlt, beträgt die zu erwartende Rente 700 Euro monatlich. Eine Summe die kaum ausreicht, aber einen Eckpfeiler in der Versorgung darstellen kann.
Freiwillige Beiträge können bis zum 31. März auch rückwirkend für das vorangegangene Jahr gezahlt werden. Dies ist für Selbstständige vorteilhaft, weil das Ergebnis des Geschäftsjahres und damit der finanzielle Spielraum feststeht.
Beiträge zur Rentenversicherung sind steuerlich voll abzugsfähig, ebenso Einzahlungen in Basisrentenverträgen, sogenannten Rürup-Renten. Steuerlich anerkannt werden maximal Beiträge von 25.639 Euro. Bei einer gemeinsamen Veranlagung zur Steuererklärung bei Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern beläuft sich der Höchstbetrag mit 51.278 Euro auf das Doppelte. Damit ist der maximal mögliche Beitrag in der Rentenversicherung überschritten, wird eine andere Vorsorge, bspw. eine Rürup-Rente, genutzt, werden diese Beiträge bei der Ermittlung allerdings ebenfalls herangezogen.
Mithilfe des Rentenrechners vom Portal „“ der Deutschen Rentenversicherung können Kälteanlagenbauermeister ermitteln, wie mit freiwilligen Einzahlungen die Altersrente steigt. Einzahlungen in die Rentenversicherung haben einen psychologischen Vorteil: einmal ausgeführt, sind Rück- bzw. Auszahlungen nicht möglich, Betroffene sind vor eigener Leichtsinnigkeit oder vielleicht Fehlern geschützt.
Selbstständige sind sich über den Zeitpunkt ihres Ruhestandseintritts oft unsicher. Die Rentenversicherung ermöglicht eine flexible Entscheidung, wann bzw. in welcher Höhe Rente bezogen wird. Eine Stellgröße besteht im Bezugsbeginn der Rentenzahlung erst nach Eintritt des offiziellen Rentenalters, welches bis zum Jahrgang 1964 auf 67 Jahre ansteigt. Betroffene können eine Teilrente wählen, die zwischen 10 und 99 % der zustehenden Zahlungen beträgt. Auf den nichtbeanspruchten Teil wird mit späterem Auszahlungsbeginn ein Zuschlag, von 0,5 % je ausgeschlagen Monat für die gesamte, spätere Bezugsdauer gewährt. Damit erhöht ein um ein Jahr später einsetzender Rentenbezug diese dauerhaft um 6 %. Allerdings wird der Besteuerungsanteil der Rente durch den Zeitpunkt festgelegt, am dem die Voraussetzungen des Rentenbezuges erfüllt wurden, nicht der Zeitpunkt, zu dem der Bezug einsetzte. Urteil BFH vom 31.08.22 (X R 29/20).
Fazit
Ein Vergleich der unterschiedlichen Formen der Altersversorge ist nur begrenzt quantifizierbar, dennoch bietet die Gesetzliche Rentenversicherung Vorteile, weshalb sie von Kälteanlagenbauern durch freiwillige Zahlungen genutzt werden sollte und einen zuverlässigen Pfeiler der Altersvorsorge bietet. Vermögensberater geben diese Empfehlung allerdings eher selten, vielleicht auch, weil die Einzahlungen provisionsfrei sind.