Steuerliche Optimierung von Wertpapieren zur Altersvorsorge

Ansparen in verschiedenen Indexfonds und Verkauf in der richtigen Reihenfolge

Selbstständige Unternehmer sind in besonderem Maße für ihre Altersvorsorge verantwortlich – die allenfalls geringe Einzahlungen in die Deutsche Rentenversicherung aus den Zeiten der Unselbstständigkeit reichen für die Absicherung des Ruhestandes kaum aus. Zwar können seit 2023 Altersvorsorgebeträge bis zu 26.527 EUR vollständig steuerlich geltend gemacht werden, sind allerdings an entsprechende Produkte gebunden, die in der Vergangenheit nicht durch hohe Rentabilität auffielen. Entsprechend wird während der aktiven Berufsphase Vermögen geschaffen, um im Ruhestand aufgebraucht zu werden.

Im langjährigen Vergleich schneiden sog. ETF (Exchange Traded Funds), börsengehandelte Indexfonds, die die Wertentwicklung bekannter Marktindizes eins zu eins abbilden, am besten ab. Diese Anlageform erfreut sich zunehmender Popularität. Da die Ausschüttungen von Wertpapieren meistens nicht ausreichen, gehört auch der Verkauf von Anteilen zur Altersversorge.

Steuerliche Aspekte werden meistens nicht berücksichtigt, da die Kapitalertragssteuer ohnehin wenig Gestaltungsspielraum bietet. Beim Verkauf sind Gewinne, also die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis, entsprechend zu versteuern. Es gilt das „First in, first out“ (FIFO) Prinzip. Die Anteile, die zuerst gekauft wurden, werden wieder zuerst verkauft. Mit alten Anteilen wurden höchstwahrscheinlich die größten Gewinne erzielt, weil diese am längsten gehalten wurden, was allerdings durch die höheren Gewinne zu höheren Steuern führt.

Nach 10 Jahre einen anderen ETF besparen

Die Versteuerung kann allerdings verringert werden. Dazu wird nicht der gleiche ETF dauerhaft bespart, sondern nach einer gewissen Zeit ein neuer ETF ausgewählt. Dies ist deshalb möglich, weil konkurrierende Anbieter gleiche Produkte zu vergleichbaren Kosten anbieten. Insbesondere wenn der weltweite MSCI World Index bespart wird, der Dax 40 oder der MDAX, gibt es Angebote verschiedener Wettbewerber, aber auch für Schwellen- und Entwicklungsländer. Geht man bspw. von einem Zeitraum von dreißig Jahren zwischen Beginn der Ansparphase und dem Beginn der Entnahmen aus, kann nach jeweils zehn Jahren der Anbieter gewechselt werden. Bei einer kürzeren Ansparphase können auch die Zeiträume des Anbieterwechsels verkürzt werden, wobei die steuerlichen Vorteile mit kürzeren Zeiträumen tendenziell sinken. Dann kann in der Entnahmephase der jüngste ETF zuerst verkauft werden, da bei einer positiven ­Entwicklung die geringste Rendite aufweist und damit die niedrigsten Steuern verursacht. Die folgenden Zahlen sind einer detaillierten Berechnung von Finanztip.de entnommen, einem unabhängigen Finanzratgeber, der der gemeinnützigen Finanztipp Stiftung gehört.

Geplante Ansparphase

Statt immer den gleichen ETF zu besparen, wird das Investment im Lauf der Zeit auf drei verschiedene ETFs aufgeteilt:

ETF 1: Mit 37 einmalige Investitionen von 36.000 EUR. Das entspricht 300 EUR/Monat über zehn Jahre (von 28 bis 37)

ETF 2: Mit 47 einmalige Investitionen von 48.000 EUR. Das entspricht 400 EUR/Monat über zehn Jahre (von 38 bis 47)

ETF 3: Mit 57 einmalige Investitionen von 60.000 EUR. Das entspricht 500 EUR/Monat über zehn Jahre (von 48 bis 57)

Zusammengerechnet befinden sich bei ­einer angenommenen Rendite von 7%p.a. im Alter von 67 578.000 EUR brutto im Depot. Das Geld teilt sich folgenermaßen auf: ETF 1 ist 274.000 EUR, ETF 2 186.000 EUR, ETF 3 118.000 EUR.

Geplante Entnahmen

Die Entnahme ist in drei Schritten geplant: 180.000 EUR mit 67, 300.000 EUR mit 77 und 420.000 EUR mit 87 – jeweils netto, nach Steuern. Die Entnahmen steigen, weil ­Pflegebedarf und steigende Inflation berücksichtigt werden. Die noch nicht verkauften Anteile, nehmen unverändert mit jährlich 7% an Wert zu.

Verkauf der Anteile bei einem ETF

Wurde ein einziger ETF bespart, werden beim Verkauf die ältesten Anteile steuerlich angesetzt. Die älteren Anteile haben über die Jahre höhere Gewinne angesammelt als die neueren. Diese Gewinne werden mit 18% versteuert (30% sind durch die Teilfrei­stellung steuerfrei, beim Rest werden Abgeltungsteuer (25%) und Soli fällig).

Damit 180.000 EUR netto zufließen, müssen aufgrund der höheren Steuern höhere Entnahmen aus dem ETF erfolgen, als dies bei neueren Anteilen notwendig wäre. Entsprechend weniger Geld bleibt im ETF zurück, das sich in den 20 Jahren bis zur letzten Entnahme weiter vermehren kann. Nach der letzten Entnahme mit 87 bleiben dann Anteile mit einem Nettowert von 165.000 EUR im Depot übrig.

Verkauf der Anteile bei drei ETF

Mit der 3×10-Strategie wird die Rentabilität gesteigert: Im Depot liegt dann nicht eine einzige ETF-Position, sondern ETF 1 (verwendet von 37 bis 47), ETF 2 (verwendet von 47 bis 57) und ETF 3 (verwendet von 57 bis 67). Jeder der drei ETFs kann aufgrund der eigenen Kennnummer gezielt verkauft werden.

Für die erste Entnahme von 180.000 EUR werden die kompletten 118.000 EUR aus ETF 3 – dem jüngsten der drei ETFs mit den niedrigsten Gewinnen und Steuern – plus 62.000 EUR aus dem ETF 2, dem zweitjüngsten entnommen. Mit 77 wird der Rest von ETF 2 verbraucht und ETF 1 teilweise aufgelöst. Mit 87 erfolgt letztmalig die Entnahme aus ETF 1. Der verbleibende Wert beträgt nicht 165.000 EUR netto, sondern 193.000 EUR und somit 28.000 EUR mehr. Mit diesem Betrag sollte der überschaubare Aufwand mehr als aufgewogen werden.

Weitere Optimierung

Neben dem Ansparen von ETFs können auch spezielle Fonds oder einzelne Aktien angespart werden. Dann ist ein Anbieterwechsel nicht möglich, allerdings gibt es eine andere Möglichkeit, die zu vergleichbaren Resultaten führt: die Anlage eines zweiten Depots. Verschiedene Kreditinstitute bieten die Möglichkeit an, ein zweites Depot einzurichten, so dass auf eine neue Bankverbindung verzichtet werden kann.

Wiederrum kann bei einem Verkauf ausgewählt werden, aus welchem Depot Verkäufe erfolgen. Der Steuereffekt ist der gleiche wie beim oben aufgezeigten Verfahren.

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