Tempo bei Energiewende durch gewerkeübergreifendes Arbeiten erhöhen
05.06.2023Seit 2011 besteht die §7a-Verbändevereinbarung zwischen dem Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH, www.zveh.de) und dem Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV, www.biv-kaelte.de). Um das gewerkeübergreifende Arbeiten im Zuge der Energiewende zu erleichtern und sicherzustellen, dass die hohen Qualifikationsanforderungen auch künftig erfüllt werden, haben beide Verbände die Vereinbarung nun aktualisiert und per Unterschrift bekräftigt.
V.l.: Dietrich Asche (BIV-Geschäftsführer), Heribert Baumeister (Bundesinnungsmeister BIV), Jörg Dittrich (ZDH-Präsident), Stefan Ehinger (ZVEH-Präsident) und Alexander Neuhäuser (ZVEH-Hauptgeschäftsführer)
Bild: ZVEH
Mit dem Hochlauf von Elektromobilität und Photovoltaik (PV) sowie der Wärmepumpenstrategie der Bundesregierung halten in immer mehr Gebäuden hochkomplexe, gebäudeübergreifend vernetzte Systeme Einzug. Das hat Folgen für das Handwerk: Die gewerkeübergreifende Zusammenarbeit gewinnt an Bedeutung, klassische Gewerke-Grenzen verschwimmen. Zu beobachten ist das im PV-Bereich, wo Elektro- und Dachdeckerhandwerk enger zusammenrücken, aber auch bei der Installation von Wärmepumpen sowie Klima- und Lüftungsanlagen, wo Elektro- und SHK- beziehungsweise das Kälte- und Klimahandwerk die Zusammenarbeit ausbauen. Eine weitere Folge dieser Entwicklung ist, dass die Anforderungen an die Qualifikation der Fachkräfte aufgrund der zunehmenden Komplexität der Technologien steigen.
Qualifikation der Fachkräfte sicherstellen
Um es beiden Gewerken zu ermöglichen, Kunden Leistungen aus einer Hand anzubieten und die Qualifikation der ausführenden Fachkräfte sicherzustellen, hatten der ZVEH und der BIV bereits 2011 die sogenannte §7a-Verbändevereinbarung als Basis für das gewerkeübergreifende Arbeiten unterzeichnet. Die Vereinbarung unterstützt insbesondere die Sicherheit der elektrischen Anlage, der Stromversorgung über die Netze sowie die Sicherheit im Umgang mit Kältemitteln. Die für die Eintragung nach §7a HwO zuständigen Handwerkskammern orientieren sich bei ihren Verwaltungsentscheidungen regelmäßig an den Vorgaben der Fachverbände.
Ergänzung um neue Punkte
In den vergangenen Monaten haben ZVEH und BIV die Verbändevereinbarung aktualisiert und in einigen Punkten nachjustiert. Neu hinzugekommen ist die Möglichkeit für das Kälteanlagenbauerhandwerk, am TREI-Verfahren teilzunehmen. Für das Elektrohandwerk ist im Rahmen der Ausübungsberechtigung das Spektrum auf natürliche und brennbare Kältemittel ausgeweitet worden. Mit der Unterzeichnung der aktualisierten Vereinbarung am Donnerstag, den 01.06.2023 durch ZVEH-Präsident Stefan Ehinger, ZVEH-Hauptgeschäftsführer Alexander Neuhäuser, Heribert Baumeister, Bundesinnungsmeister des BIV, sowie BIV-Geschäftsführer Dietrich Asche im Rahmen der ZVEH-Jahrestagung in Bonn bekräftigen die beiden Verbände nochmals ihren Willen zur gewerkeübergreifenden Zusammenarbeit.