Hitzige Diskussion um Kältemittel
BIV-Mitgliederversammlung 2018
Die Mitgliederversammlung des Bundesinnungsverbands des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV) fand im Rahmen der Eröffnung des Josef-Biber-Hauses am 19. April 2018 im Ameron Hotel Königshof in Bonn statt. Trotz einer komprimierten Veranstaltung war der Gesprächsbedarf bei den BIV-Deligierten hoch; nicht nur was die Auswirkungen der F-Gase-Verordnung angeht.
Bundesinnungsmeister Heribert Baumeister eröffnete die BIV-Delegiertenversammlung und verlieh zunächst Dr. Wolfgang Lange für seine herausragenden und treuen Dienste die goldene Ehrennadel. Die anschließenden Ausführungen und üblichen Regularien ergaben folgende Ergebnisse:
-Es gab keine gravierenden Abweichungen zum Plan in der Jahresrechnung 2017. Insgesamt wurden 30.000 € weniger aus den Rücklagen entnommen als geplant. Vorstand und Geschäftsführung wurden einstimmig entlastet.
-Der Haushaltsplan für 2018 wurde einstimmig beschlossen.
-Emil Esser tritt vom Amt des Rechnungsprüfers zurück. Als neuer Rechnungsprüfer wurde Burkhard Rüßmann bei eigener Enthaltung einstimmig gewählt.
-Das Branchenbuch der Kälte- und Klimatechnik wird künftig auch in digitaler Form über die Homepage des Bundesinnungsverbands verbreitet.
Alles dreht sich ums Kältemittel
Heribert Baumeister leitete die Diskussion zur Kältemittelsituation ein mit den Worten: „Was soll ich zur Kältemittelsituation noch sagen? Das Ganze ist eine Katastrophe.“ Und das ist gleichermaßen auch die Quintessenz einer hitzigen Diskussion, in der viele verschiedene Aspekte genannt, aber wenig Lösungsansätze geboten werden konnten. Die Brüsseler Kommission habe keinerlei Einsehen in die Problematik und eine Unterstützung sei auch in Zukunft nicht in Sicht. Der BIV sei bereits über den Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) an das Wirtschaftsministerium herangetreten und versuche darüber etwas zu erreichen. Zu erwarten sei allerdings maximal ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.
Einen weiteren Punkt in der Diskussion stellte der illegale Verkauf von Kältemittel über das Internet dar. Das Kältemittel, das nicht nur nachweislich an Nicht-Fachleute geliefert wird, wird hier obendrein zu Dumpingpreisen angeboten. Auch der Import des illegalen Kältemittels aus Nicht-EU-Ländern stellt in diesem Zusammenhang ein großes Problem dar. Der Unmut der Delegierten über diese Zustände war groß, allerdings wird es keine Lösung geben, die all dies in Zukunft verhindert. Letzten Endes handelt es sich um viele einzelne Straftaten, die einzeln verfolgt werden müssen. Aus diesem Grund ruft der BIV (www.biv-kaelte.de) dazu auf, Missstände sofort zu melden, die der BIV dann aufnehmen und an die jeweilige Behörde weiterleiten will.
Während die einen die gefühlte Ohnmacht dazu nutzten zum Streik aufzurufen: „Dann sehen die mal, was die an uns haben“, wiesen andere auf die fehlende öffentliche Aufmerksamkeit hin. Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass viele unterschiedliche Aspekte, die sich alle um die Kältemittelsituation drehen und teilweise auch ineinander übergehen, große Unzufriedenheit und Unsicherheit verursachen. Auch bezüglich der in Zukunft zu verwendenden Kältemittel gibt es weiterhin keine eindeutigen bzw. zu viele Lösungsansätze. Für die Zukunft bleibt es die Aufgabe, die einzelnen Problematiken auseinander zu dividieren, um dann gezielt nach Lösungsansätzen zu suchen. Dabei ist nicht außer Acht zu lassen, dass sich manche Probleme möglicherweise nur teilweise oder gar nicht lösen lassen. Das mag für den einen oder anderen unbefriedigend sein, jedoch ist zum jetzigen Zeitpunkt kein anderer Ausblick möglich.
DSGVO – Was nun?
Große Unsicherheit besteht bei den Mitgliedsbetrieben auch zum Thema Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Inhaltlich haben sich die Vorgaben zum Datenschutz zwar nicht maßgeblich verändert, jedoch müssen wir alle beim Umgang mit Daten deutlich sensibler werden. Daten dürfen beispielsweise dafür verwendet werden, um seinen Geschäftszweck zu erfüllen. Das heißt aber nicht, dass sie auch gespeichert und uneingeschränkt weiterverarbeitet werden können. Wichtig ist es einerseits, diejenigen, deren Daten betroffen sind, über den Umgang damit aufzuklären und für die Nutzung der Daten Einwilligungen einzuholen und andererseits alle Prozesse, in denen Daten eine Rolle spielen, nachweislich zu dokumentieren. Denn bei Nichtbeachtung drohen hohe Bußgelder und sogenannte Abmahnanwälte stehen bereits in den Startlöchern.
Heribert Baumeister äußerte sich kritisch gegenüber der Vielzahl von Hürden in der Bürokratie, die gerade kleinere Betriebe zu bewältigen hätten. Diese seien mit den ganzen Vorschriften meinst völlig überfordert. Deshalb möchte der BIV eventuell auch zusammen mit dem VDKF Hilfen anbieten, um die Mitgliedsbetriebe auf dem Laufenden zu halten. Ein Delegierter gab den Tipp, dass verschiedene Kreishandwerkerschaften Datenschutzbeauftragte angestellt hätten, auf die bei Bedarf zurückgegriffen werden könne.
Berichtsheft digital?
Der Berufsbildungsausschuss (BBA) beschäftigt sich seit einiger Zeit mit der Frage, ob das Berichtsheft in digitaler Form erstellt werden sollte. Während dafür spricht, dass so am Computer beispielsweise technische Zeichnungen angefertigt und eingefügt werden können, steht dem die einfache Kopierbarkeit der Daten gegenüber. Eine deutliche Mehrheit des BBA-Ausschusses ist dafür, dass das Berichtsheft weiterhin handschriftlich geführt werden soll. Rechtlich gesehen darf der Auszubildende ein digitales Heft führen, allerdings muss die tatsächliche Ausführung im Ausbildungsvertrag festgelegt sein. Deshalb gibt es nur die Empfehlung, hier die Schriftform festzulegen. Letztendlich entscheidet der Ausbilder, ob das Berichtsheft am Ende digital oder handschriftlich vorliegen soll.