Bundesinnungsverband (BIV)

BIV empfiehlt die Führung eines digitalen Berichtsheftes

Seit einigen Jahren besteht die Möglichkeit, das Berichtsheft auch elektronisch zu führen. Hierzu muss im Ausbildungsvertrag seit 2017 zwingend angegeben werden, ob die Nachweise schriftlich oder elektronisch geführt werden. Von der elektronischen Berichtsheftführung wurde bisher nur vereinzelt Gebrauch gemacht. Da jedoch die Vorteile nach Ansicht des BIV deutlich überwiegen, hat die Mitgliederversammlung des BIV mit großer Mehrheit beschlossen, eine branchenspezifische Lösung zu empfehlen.

Unter www.biv-kaelte-heft.de besteht nunmehr die Möglichkeit für die Ausbildungsbetriebe der Kälte- und Klimabranche, den Auszubildenden die elektronische Berichtsheftführung anzubieten. Dies kann sowohl über den PC, ein Tablet oder auch das Smartphone erfolgen.

Die Digitalisierung des Berichtshefts ermöglicht es den Auszubildenden, jederzeit alle Informationen online zu erfassen und an den Ausbilder zu übermitteln. Dadurch werden Zeit, Geld und Papier gespart. Die Ausbilder erhalten auf Wunsch den Bericht per E-Mail und können ihn kontrollieren und freigeben. Somit hat man jederzeit einen aktuellen Überblick über den Fortschritt der Ausbildung und die Erfüllung der im Rahmenlehrplan hinterlegten Anforderungen.

Die Anwendung genügt auch allen formellen Anforderungen der Gesellenprüfungsausschüsse. Hier muss zur Prüfungszulassung nur die übermittelte pdf-Datei des Auszubildenden kontrolliert werden und so entfällt der lästige Papierkram. Weiterhin kann natürlich ein Ausdruck des digitalen Berichtsheftes verlangt werden.

Wer als Ausbilder die Anwendung einmal testen will, kann einen kostenlosen Test-Account erhalten. Um sich als Innungsmitglied anmelden zu können, benötigt man bei der Anmeldung folgenden Gutschein-Code: BIV-A7412697

Die Kosten belaufen sich für Innungsmitglieder pro Auszubildenden auf 69 Euro für die gesamte Ausbildungszeit, auch wenn die Gesellenprüfung im ersten Anlauf nicht bestanden wurde. Die erworbene Lizenz kann bis zu sechs Monate wieder zurückgegeben werden, weil z.B. der Auszubildende die Probezeit nicht bestanden hat; sie kann dann aber auch auf einen anderen Auszubildenden übertragen werden. Auch bereits fortgeschrittene Auszubildende können noch auf das digitale Berichtsheft umsteigen, indem sie die bereits handgeschriebenen Berichte fotografieren oder einscannen und ins System hochladen.

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