Hygiene und die VDI 2047-2

Meldepflicht für alte und neue Rückkühlanlagen

Noch in diesem Jahr werden höchstwahrscheinlich die Empfehlungen der seit Januar 2015 geltenden VDI-Richtlinie „2047-2“ als Verordnung des Bundesimmissionsschutzgesetzes verpflichtenden Charakter bekommen. Spätestens dann wird es die von den Gesundheitsbehörden schon lange geforderte Meldepflicht für alte und neue Rückkühlanlagen geben. Die Verantwortlichkeiten für Planer und Ingenieure, Hersteller und Ersteller und vor allem Betreiber ändern sich dadurch schlagartig. Zwei Projekte, bei denen geprüfte Rückkühler zum Einsatz kamen, zeigen, wie man den Hygieneanforderungen gerecht werden kann.

Das Europäische Parlament in Luxemburg, der Präsidentenpalast in Tiflis und das Umweltbundesamt in Dessau gehören zur Referenzliste der Zirndorfer Unternehmensgruppe Michelbach (www.michelbach-gruppe.de). Bei allen aufgeführten Referenzen kommt der Premium-Rückkühler zum Einsatz: ein Rückkühler, der nach der Hygiene-Konformitätsprüfung nach VDI 2047-2 des Hygiene-Instituts des Ruhrgebietes geprüft ist und damit die entsprechende Richtlinie von morgen schon heute erfüllt – noch bevor die Verordnung überhaupt im Gesetz verankert ist. „Michelbach ist auf diesem Gebiet ein Vorreiter, da die Standards schon weit früher erfüllt wurden“, bestätigt Sandra Horn, Bereichsleiterin Raumlufttechnik vom Hygiene-Institut des Ruhrgebiets. Gerade der Hygieneaspekt hat die Gesundheitsbranche auf den Plan gerufen. „Im Krankenhausbereich ist der hygienische Aspekt wesentlich und in einer Rückkühlanlage darf es kein stehendes Wasser geben“, bestätigt Kay-Uwe Hempel, leitender Dipl.-Ing. der Helios Facility-Management Mitte GmbH am Erfurter Standort –  ein Grund, warum speziell die Gesundheitsbranche auf geprüfte Rückkühler setzt.

„Gerade durch die Legionellenproblematik und zahlreiche Infektionsfälle wie in Ulm 2010 war es wichtig, dass sich auf diesem Gebiet etwas tut“, findet Sandra Horn. Allerdings legt sie auch den Finger in die Wunde: „Zwölf EU-Länder haben verbindliche Gesetze hinsichtlich nasser Kühltürme. Deutschland noch nicht.“ Die Betreiber am Helios Klinikum Erfurt waren auf der Suche nach einer effizienten und hygienischen Lösung für einen Rückkühler, um ihre Serverräume zu kühlen. Eine hygienegeprüfte Lösung war bei der Entscheidung wesentlich, denn Kay-Uwe Hempel sagt: „Die VDI-Richtlinie macht absolut Sinn, denn dadurch gelten verschärfte Bedingungen.“ Als Betreiber hat er durch die Michelbach-Anlage auch weniger zu tun. „Unsere Anlage läuft chemie- und glykolfrei. Dadurch fällt das Zugeben oder Nachdosieren von Bioziden komplett weg. Wir haben keine Stagnationsbereiche und die Anlage wird ausschließlich mit Permeat zerstäubt“, weiß Ercan Bilgilioglu-Michelbach, Vorstandsvorsitzender der Michelbach AG. Zudem sind eine Vielzahl an Komponenten wie Glykolpumpe, Plattentauscher, Glykolfüllung oder Protektoren hinfällig – und können somit auch nicht über die Jahre kaputt gehen. Die Nachteile beim Einsatz vom glykolhaltigen Rückkühlsystemen gehören somit auch der Vergangenheit an, wie die Reduzierung von Wärmeübergangszahlen von Wasser, die Erhöhung von Dichte und Zähigkeit und die Tatsache, dass Glykol wassergefährdend ist. Die Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit sowie die kompromisslose Hygiene seiner Anlagen liegen Ercan Bilgilioglu-Michelbach besonders am Herzen. Die Anschaffungskosten werden durch die die deutlich geringeren Betriebskosten schnell amortisiert. Ein Aspekt, den TGA-Planer leider nicht immer berücksichtigen, so Bilgilioglu-Michelbach.

Rückkühler arbeitet „flüsterleise“

Die Standortfrage ist dank des ausgeklügelten Schallschutzes schnell beantwortet. „Der Rückkühler arbeitet flüsterleise – das muss er auch, da er in unmittelbarer Nähe zu unserem Bettenhaus steht“, betont Hempel, der schon öfter auf das futuristisch anmutende Gerät angesprochen wurde. Auch die Effizienz der Anlage hinsichtlich elektrischer Leistungsaufnahme, die Qualität und Bauweise der Bauteile, die Frostfreihaltung und die eigenständige Entwässerung der Michelbach-Rückkühler werden von Hempel geschätzt.

Einsparungen bei den Betriebskosten

Das Telekom-Rechenzentrum in Dortmund, die Psychiatrie in Tauberbischofsheim, das Klinikum Leverkusen, das Universitätsklinikum in Würzburg oder ganz neu das Universitätsklinikum in Dresden: Auch bei diesen Projekten kommen Rückkühler aus dem Hause Michelbach zum Einsatz. Die Einsparungen bei einem glykolfreien Rückkühlsystem sind hoch. Allein in Sachen Hydraulik ist ein geringer Volumenstrom notwendig, minimiert sich der Druckverlust und es wird deutlich weniger Leistung für die Pumpe benötigt. Michelbach rechnet allein hier eine Leistungsersparnis von 54 % vor. „Pro Jahr entspricht dies einer Summe von über 12.000 €, wenn man von 15 Cent pro Kilowattstunde ausgeht und mit knapp 9000 Betriebsstunden kalkuliert“, erklärt Bilgilioglu-Michelbach. Und auch in Sachen Aerodynamik lässt sich Leistung einsparen: Bei gleichbleibendem Volumenstrom gibt es beim glykolfreien Rückkühlsystem deutlich weniger Druckverlust und auch die Wellenleistung des Ventilators wird von 38,5 kW auf 28 kW gesenkt, so dass beim Betrieb mit Wasser 27 % eingespart werden können. Aufs ganze Jahr gesehen, macht dies immerhin knapp 14.000 € aus.

Einsatz bei der Nürnberger Versicherungsgruppe

Zahlen, die auch die Nürnberger Versicherungsgruppe und das IBB Ingenieurbüro in Person von Andreas Birlenbach überzeugten: „Die Qualität der Produkte aus dem Hause Michelbach hat mich langfristig überzeugt. Der Mehrpreis gegenüber Massenprodukten wird durch die Effizienz der Geräte und der Langlebigkeit wieder kompensiert.“ Für die Nürnberger Versicherungsgruppe hatte das Ingenieurbüro den Auftrag, einen Rückkühler zu finden, der sich in den elliptischen Baukörper ohne sichtbare Veränderung auf dem Dach integriert, der geräuscharm arbeitet und sowohl keine sichtbaren als auch unsichtbaren Nebelschwaden im Kühlbetrieb hinterlässt. Die Entscheidung pro Michelbach begründet Andreas Birlenbach wie folgt: „Der Premium-Rückkühler senkt die Betriebskosten spürbar, verzichtet komplett auf Salz und Chemie, hat einen deutlich geringeren Wasserverbrauch, da keine Abschlämmung im Rückkühler erforderlich ist. Die Leistungsangaben konnten auch unter extremen Außenbedingungen problemlos eingehalten werden.“ Die VDI 2047 Blatt 2 spielte beim Kunden eine „essenzielle Rolle“, da die Hygiene in vielen Anwendungsfällen absolute Priorität habe, so Birlenbach. Der Betreiber müsse sich auf die zugesagten Eigenschaften einer Anlage verlassen können. Die Konformitätsprüfung nach VDI 2047 Blatt 2 schaffe hierfür auch ein stückweit Transparenz. „Je weniger Chemie für die Wasserhygiene notwendig ist, desto besser ist es für das Handling der Anlagen beim Betreiber, da erfahrungsgemäß Nachlässigkeiten in der Wartung und Instandhaltung auftreten“, weiß Birlenbach. Für ihn war und ist es an der Zeit, „dass hier verbindliche Regeln aufgestellt werden“. Seine Erfahrungen zeigen, dass oft aus Kostengründen eine fachgerechte Wartung von Rückkühlsystemen vernachlässigt und die davon ausgehende Gefahr durch die Belastung mit Keimen und Verunreinigungen oftmals unterschätzt und manchmal auch ignoriert werde. Die Nürnberger Versicherungsgruppe ist sehr zufrieden mit ihren zehn Rückkühlern: „Durch die Erneuerung der Rückkühlwerke konnten wir 10 % des Gesamtenergieverbrauchs einsparen. Allein 2015 haben wir rund 235.000 kWh Strom und 6000 m³ Wasser weniger verbraucht als im Vorjahr. Für uns bedeutet das, dass wir uns jährlich 70.000 € an Energiekosten und rund 21.500 € an Wartungskosten einsparen“, betont Michael Hinterleitner von der Nürnberger Versicherungsgruppe. Der Kälteanlagenbauermeister lobt die Ausführungsqualität der Geräte, die Verwendung von korrosionsbeständigen Materialen und die kompetente Beratung der Firma Michelbach von Anfang an.

Verschärfte Vorgaben für Planer und Betreiber

Sollte das Gesetz um eine verpflichtende Verordnung erweitert werden, gelten vor allem für Betreiber verschärfte Vorgaben. Die Anlagen müssen nicht nur gemeldet, sondern auch in regelmäßigen Abständen untersucht werden. Aber auch für Ingenieure gelten dann neue Vorgaben, die eine spezifizierte Integration in die Planung von neuen Anlagen vorsehen. Zudem sei der Besuch von Schulungen und Seminaren erforderlich. Und: Auch die Kundenaufklärung in Form von detaillierten Informationen und Hinweisen auf Betreiberpflichten müsse deutlich kommuniziert werden. Für eine wesentlich höhere Hygienequalität nehme man diese Hürden, aber gerne in Kauf, so Birlenbach.

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