R22-Umstellung wird nötig
Mietlösungen schafft Spielraum
Die EU-Verordnung zur Reduzierung von ozonschichtschädigenden Substanzen verbietet ab 2010 den Gebrauch des Kältemittels R22 als Nachfüllflüssigkeit zu Wartungszwecken und untersagt seinen Einsatz vollständig ab 2015. Daher müssen betroffene Unternehmen nach Alternativen suchen.
Unternehmen, die noch nicht mit der Umrüstung von R22-Anlagen begonnen haben, könnten Produktions- und Kostenprobleme bekommen. Tatsächlich ist der Einsatz des Kältemittels im Bereich der Prozesskühlung sowie in industriellen Kühlanlagen weit verbreitet, und die Gesetzesänderungen werden alle Firmen betreffen, die einen hohen Bedarf an R22-Kühlung haben. Nehmen wir z.B. Aggreko (www.aggreko.de), einen Anbieter von Mietlösungen im Bereich mobiler Energiesysteme. Das Unternehmen besitzt in Kontinentaleuropa eine Mietflotte von über 800 Kälteanlagen mit einer Kühlkapazität von mehr als 260 MW. In...